Ihre Rechte bei ungleicher Bezahlung
Arbeitnehmer haben ab dem 7. Juni 2026 das Recht, von Arbeitgebern mit mehr als 50 Mitarbeitern Auskunft über Gehaltskriterien und Vergleichsgehälter zu verlangen (Art. 7 EU-Richtlinie 2023/970). Bei nachgewiesener Lohndiskriminierung haben Sie Anspruch auf Entschädigung für mindestens 3 Jahre rückwirkend.
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BAG Az. 8 AZR 300/24 vom 23.10.2025
Das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt: Ein Paarvergleich reicht aus, um eine Vermutung der Entgeltdiskriminierung zu begründen. Sie müssen keine Statistik über die gesamte Belegschaft vorlegen — ein einziger Vergleich mit einer Person in vergleichbarer Position genügt. Dies stärkt Ihre Position als Arbeitnehmer:in erheblich.
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