Aktuelle Zahlen

Gender Pay Gap Deutschland 2026 — aktuelle Zahlen & neue Rechtslage

Der Gender Pay Gap in Deutschland beträgt 16% unbereinigt und ca. 6% bereinigt (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 treten am 7. Juni 2026 erstmals wirksame Instrumente gegen Lohndiskriminierung in Kraft: erweitertes Auskunftsrecht, Berichtspflichten und Sanktionen.

16%
Unbereinigter GPG
Destatis 2025
~6%
Bereinigter GPG
Vergleichbare Arbeit
4,31 €
Weniger pro Stunde
Bruttostundenverdienst
7. Juni
EU-Richtlinie 2026
Umsetzungsfrist

Was sich 2026 ändert: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Auskunftsrecht ab 50 Mitarbeitern

Bisher galt das Auskunftsrecht erst ab 200 Mitarbeitern (EntgTranspG 2017). Ab dem 7. Juni 2026 können Beschäftigte in Unternehmen ab 50 MA Auskunft über Vergleichsgehälter verlangen (Art. 7 EU-RL 2023/970).

Gehaltsspannen in Stellenanzeigen

Arbeitgeber müssen Bewerber:innen vor dem Vorstellungsgespräch über die Gehaltsspanne der ausgeschriebenen Position informieren (Art. 5 EU-RL). Stellenanzeigen ohne Gehaltsangabe werden ab 2026 rechtswidrig.

Beweislastumkehr zugunsten der Beschäftigten

Bei festgestellten Gehaltsunterschieden muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt (Art. 18 EU-RL). Das BAG-Urteil Az. 8 AZR 300/24 vom 23.10.2025 bestätigt: Ein Paarvergleich reicht aus.

Berichtspflichten und Sanktionen

Unternehmen ab 250 MA müssen ab 2027 jährlich über den GPG berichten (Art. 9 EU-RL). Bei einem GPG über 5% ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat Pflicht. Verstöße führen zu Bußgeldern (Art. 23 EU-RL).

Gender Pay Gap nach Bundesland

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025

Baden-Württemberg
22%
Bayern
21%
Hessen
20%
Hamburg
18%
Nordrhein-Westfalen
17%
Niedersachsen
16%
Berlin
9%
Sachsen
7%

Der deutliche Ost-West-Unterschied erklärt sich durch die höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen in den ostdeutschen Bundesländern und die unterschiedliche Branchenstruktur. In Baden-Württemberg mit seiner starken Industrie ist der GPG am höchsten.

Zeitstrahl: Entgelttransparenz in Deutschland

2017
Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) tritt in Kraft
Auskunftsrecht ab 200 MA, kaum Sanktionen, geringe Nutzung
2023
EU-Richtlinie 2023/970 verabschiedet
Deutlich verschärfte Regelung mit Beweislastumkehr und echten Sanktionen
Okt. 2025
BAG-Urteil Az. 8 AZR 300/24
Paarvergleich reicht für Vermutung der Diskriminierung aus — Meilenstein-Urteil
7.6.2026
EU-Richtlinie wird nationales Recht
Auskunftsrecht ab 50 MA, Gehaltsspannen Pflicht, Beweislastumkehr
2027
Erste Berichtspflicht (250+ MA)
Jährliche Berichte über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede
2031
Berichtspflicht für 100+ MA
Bericht alle 3 Jahre an die zuständige Behörde

Häufige Fragen zum Gender Pay Gap 2026

Der unbereinigte Gender Pay Gap in Deutschland beträgt 16% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Frauen verdienen im Durchschnitt 4,31 Euro weniger pro Stunde als Männer. Der bereinigte GPG liegt bei ca. 6% bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Arbeitszeit.
Am 7. Juni 2026 tritt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 in Kraft. Sie bringt: Auskunftsrecht ab 50 Mitarbeitern (statt bisher 200), Gehaltsspannen in Stellenanzeigen, Beweislastumkehr bei Gehaltsdifferenzen und wirksame Sanktionen bei Verstößen.
Baden-Württemberg hat mit 22% den höchsten Gender Pay Gap in Deutschland, gefolgt von Bayern (21%) und Hessen (20%). Die ostdeutschen Bundesländer liegen deutlich niedriger: Sachsen bei 7%, Berlin bei 9%. Dies hängt u.a. mit der unterschiedlichen Branchenstruktur zusammen.
Ja. Ab dem 7. Juni 2026 haben alle Beschäftigten in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern das Recht, Auskunft über das durchschnittliche Entgelt ihrer Vergleichsgruppe zu verlangen (Art. 7 EU-RL 2023/970). Der Arbeitgeber muss innerhalb von zwei Monaten antworten.
Arbeitgebern drohen ab 2026 empfindliche Sanktionen: Schadensersatz und Nachzahlung für bis zu 3 Jahre rückwirkend (Art. 21 EU-RL), Bußgelder bei Nichtberichterstattung (Art. 23 EU-RL) und die Beweislastumkehr. Bei einem GPG über 5% ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat Pflicht.
Verfasst von Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht, APOS Legal Heidelberg. Zuletzt aktualisiert: Juni 2026.
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