Gender Pay Gap Deutschland 2026 — aktuelle Zahlen & neue Rechtslage
Der Gender Pay Gap in Deutschland beträgt 16% unbereinigt und ca. 6% bereinigt (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 treten am 7. Juni 2026 erstmals wirksame Instrumente gegen Lohndiskriminierung in Kraft: erweitertes Auskunftsrecht, Berichtspflichten und Sanktionen.
Was sich 2026 ändert: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Auskunftsrecht ab 50 Mitarbeitern
Bisher galt das Auskunftsrecht erst ab 200 Mitarbeitern (EntgTranspG 2017). Ab dem 7. Juni 2026 können Beschäftigte in Unternehmen ab 50 MA Auskunft über Vergleichsgehälter verlangen (Art. 7 EU-RL 2023/970).
Gehaltsspannen in Stellenanzeigen
Arbeitgeber müssen Bewerber:innen vor dem Vorstellungsgespräch über die Gehaltsspanne der ausgeschriebenen Position informieren (Art. 5 EU-RL). Stellenanzeigen ohne Gehaltsangabe werden ab 2026 rechtswidrig.
Beweislastumkehr zugunsten der Beschäftigten
Bei festgestellten Gehaltsunterschieden muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt (Art. 18 EU-RL). Das BAG-Urteil Az. 8 AZR 300/24 vom 23.10.2025 bestätigt: Ein Paarvergleich reicht aus.
Berichtspflichten und Sanktionen
Unternehmen ab 250 MA müssen ab 2027 jährlich über den GPG berichten (Art. 9 EU-RL). Bei einem GPG über 5% ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat Pflicht. Verstöße führen zu Bußgeldern (Art. 23 EU-RL).
Gender Pay Gap nach Bundesland
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025
Der deutliche Ost-West-Unterschied erklärt sich durch die höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen in den ostdeutschen Bundesländern und die unterschiedliche Branchenstruktur. In Baden-Württemberg mit seiner starken Industrie ist der GPG am höchsten.
Zeitstrahl: Entgelttransparenz in Deutschland
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