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Gender Pay Gap Rechner — Gehalt im Branchenvergleich

Vergleichen Sie Ihr Bruttogehalt mit dem Branchenmedian nach Geschlecht. Basierend auf Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis).

Der Gender Pay Gap Rechner vergleicht Ihr Jahresbruttogehalt mit dem Branchenmedian für Frauen und Männer. Sie sehen auf einen Blick, ob Ihr Gehalt über oder unter dem Durchschnitt liegt — und wie groß die geschlechtsspezifische Gehaltslücke in Ihrer Branche ist.

Ihre Angaben

55.000
20.000 €150.000 €

Alle Berechnungen sind Schätzungen basierend auf Destatis-Mediandaten und ersetzen keine anwaltliche Beratung.

Hintergrund

Was zeigt der Gender Pay Gap Rechner?

Der Rechner vergleicht Ihr Jahresbruttogehalt mit dem Branchenmedian nach Geschlecht. Der Median teilt alle Gehälter in zwei Hälften — 50 % verdienen mehr, 50 % weniger. Anders als der Durchschnitt wird der Median nicht durch einzelne Extremwerte verzerrt.

Der unbereinigte Gender Pay Gap in Deutschland beträgt 16 %, der bereinigte Gap rund 6 % (Destatis, Dezember 2025). Der bereinigte Gap berücksichtigt Faktoren wie Branche, Qualifikation und Arbeitszeit — und zeigt die Gehaltslücke bei vergleichbarer Tätigkeit.

Zeigt der Vergleich eine deutliche Abweichung, kann das Auskunftsrecht nach Art. 7 EU-RL 2023/970 Klarheit schaffen. Ab 2026 müssen Unternehmen ab 100 Beschäftigten die Medianvergütung nach Geschlecht offenlegen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Gehaltsvergleich

Die Mediandaten basieren auf Auswertungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zu Bruttojahresverdiensten nach Branche und Geschlecht, Stand Dezember 2025. Es handelt sich um Medianwerte — die Hälfte der Beschäftigten verdient mehr, die andere Hälfte weniger.
Ein Gehalt unterhalb des Branchenmedians ist nicht automatisch ein Zeichen für Diskriminierung. Faktoren wie Berufserfahrung, Qualifikation, Region und Unternehmensgröße spielen eine Rolle. Liegt Ihr Gehalt jedoch deutlich unter dem Median für Ihr Geschlecht, kann dies ein Indiz für strukturelle Benachteiligung sein — insbesondere wenn vergleichbare Kolleg:innen des anderen Geschlechts mehr verdienen.
Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht nach Art. 7 EU-RL 2023/970 (Entgelttransparenz-Richtlinie). In Unternehmen ab 100 Beschäftigten können Sie die Medianvergütung für Ihre Vergleichsgruppe erfragen. Ergibt sich eine nicht erklärbare Differenz, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Gehaltsanpassung und Nachzahlung.

Gehaltslücke schließen — Auskunftsrecht nutzen

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