Entgelttransparenzgesetz & EU-Richtlinie 2023/970
Das deutsche Entgelttransparenzgesetz von 2017 wird durch die EU-Richtlinie 2023/970 ab dem 7. Juni 2026 grundlegend verschärft. Die Richtlinie bringt echte Durchsetzungsmechanismen: Beweislastumkehr, verpflichtende Berichtspflichten und wirksame Sanktionen bei Verstößen.
Die 5 wichtigsten Neuerungen ab 2026
Auskunftsrecht ab 50 Mitarbeitern
Statt bisher 200 MA können ab 2026 alle Beschäftigten in Unternehmen ab 50 MA Auskunft über Vergleichsgehälter verlangen (Art. 7 EU-RL).
Gehaltsspannen in Stellenanzeigen
Arbeitgeber müssen Bewerber:innen vor dem Vorstellungsgespräch über die Gehaltsspanne informieren (Art. 5 EU-RL).
Beweislastumkehr
Bei festgestellten Gehaltsunterschieden muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt — nicht der Arbeitnehmer (Art. 18 EU-RL).
Verpflichtende Berichtspflichten
Unternehmen ab 250 MA müssen ab 2027 jährlich über den GPG berichten. Ab 2031 gilt dies auch für Unternehmen ab 100 MA (Art. 9 EU-RL).
Wirksame Sanktionen
Erstmals drohen echte Bußgelder und Schadensersatzansprüche. Betroffene können Entschädigung für bis zu 3 Jahre rückwirkend fordern (Art. 21, 23 EU-RL).
Zeitstrahl: Vom EntgTranspG zur EU-Richtlinie
Häufige Fragen zum Entgelttransparenzgesetz
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