Bereinigter Gender Pay Gap — Definition, Berechnung & rechtliche Bedeutung
Der bereinigte Gender Pay Gap in Deutschland beträgt ca. 6% (Statistisches Bundesamt, 2025). Er misst, was Frauen bei gleicher Arbeit, gleicher Qualifikation und gleicher Arbeitszeit weniger verdienen als Männer. Ab dem 7. Juni 2026 wird dieser Wert für Arbeitgeber zum entscheidenden Compliance-Maßstab: Liegt er über 5%, drohen Pflicht-Audits und Sanktionen.
Wie wird der bereinigte Gender Pay Gap berechnet?
1. Ausgangspunkt: Unbereinigter GPG
Der unbereinigte GPG (16%) ist der Bruttolohnunterschied aller Männer und Frauen. Er enthält strukturelle Faktoren wie Branchenwahl, Teilzeit und Hierarchieunterschiede.
2. Regressionsanalyse
Per statistischer Regressionsanalyse werden die Effekte von Branche, Beruf, Qualifikation, Arbeitszeit, Betriebsgröße, Region und Berufserfahrung herausgerechnet.
3. Verbleibender Unterschied
Der verbleibende Unterschied (~6%) kann nicht durch objektive Faktoren erklärt werden. Er gilt als Indikator für mögliche geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung.
4. Rechtliche Relevanz
Ab Juni 2026 ist die 5%-Schwelle entscheidend: Liegt der bereinigte GPG eines Unternehmens darüber, muss es mit dem Betriebsrat eine gemeinsame Entgeltbewertung durchführen (Art. 9 EU-RL 2023/970).
Was erklärt die Differenz zwischen unbereinigtem und bereinigtem GPG?
Der Unterschied von 16% (unbereinigt) zu ~6% (bereinigt) wird durch strukturelle Faktoren erklärt. Diese Faktoren sind jedoch selbst Ausdruck gesellschaftlicher Ungleichheit:
Rechtliche Bedeutung ab 2026
Für Arbeitgeber: Die 5%-Schwelle
Liegt der bereinigte Gender Pay Gap eines Unternehmens über 5% und kann nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien erklärt werden, ist ab 2026 eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat Pflicht (Art. 9 Abs. 4 EU-RL 2023/970).
Unternehmen ab 250 Mitarbeitern müssen den bereinigten GPG ab 2027 jährlich berichten. Wird die 5%-Schwelle nicht innerhalb von 6 Monaten geschlossen oder erklärt, drohen Sanktionen und Bußgelder.
Für Arbeitnehmer: Beweislastumkehr
Der bereinigte GPG ist der Anknüpfungspunkt für Equal-Pay-Klagen. Das BAG-Urteil Az. 8 AZR 300/24 vom 23.10.2025 bestätigt: Ein einzelner Paarvergleich reicht aus, um die Vermutung geschlechtsspezifischer Diskriminierung auszulösen. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass der Unterschied sachlich gerechtfertigt ist.
Betroffene haben Anspruch auf Entschädigung und Nachzahlung für bis zu 3 Jahre rückwirkend (Art. 21 EU-RL 2023/970).
Häufige Fragen zum bereinigten Gender Pay Gap
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