Arbeitnehmer · Tool

Entschädigung bei Lohndiskriminierung berechnen

Berechnen Sie Ihre mögliche Entschädigung bei Entgeltdiskriminierung — Nachzahlung, Verzugszinsen und immaterieller Schadensersatz, konkret in Euro.

Entschädigung bei Lohndiskriminierung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: der Gehaltsnachzahlung für bis zu 3 Jahre (Art. 21 EU-RL 2023/970), Verzugszinsen nach § 288 BGB und immateriellem Schadensersatz nach § 15 Abs. 2 AGG.

Ihre Angaben

Max. 3 Jahre rückwirkend (Verjährung nach § 195 BGB)

Hinweis: Dieses Tool dient ausschließlich der unverbindlichen Erstorientierung und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Die tatsächliche Entschädigung hängt von den konkreten Umständen Ihres Falls ab.

Hintergrund

Wie setzt sich die Entschädigung zusammen?

Bei erfolgreicher Equal-Pay-Klage erhalten Sie drei Entschädigungskomponenten. Die Gehaltsnachzahlung umfasst die Differenz für bis zu 3 Jahre rückwirkend (Art. 21 EU-RL 2023/970), berechnet mit 13 Monatsgehältern (inkl. Urlaubsgeld).

Auf die Nachzahlung fallen Verzugszinsen an (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz, § 288 BGB). Zusätzlich steht Ihnen eine immaterielle Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zu — ein Ausgleich für die erlittene Diskriminierung. Das BAG hat mit Az. 8 AZR 300/24 bestätigt, dass bereits ein Paarvergleich die Vermutung der Diskriminierung begründet.

Wichtig: Der Simulator gibt eine konservative Schätzung. In der Praxis können Zulagen, Boni und betriebliche Altersvorsorge die Gesamtforderung erheblich steigern.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Entschädigung bei Lohndiskriminierung

Die Nachzahlung umfasst die Gehaltsdifferenz für bis zu 3 Jahre rückwirkend (Art. 21 EU-RL 2023/970). Berechnet wird die monatliche Differenz multipliziert mit 13 Monatsgehältern (inkl. Urlaubsgeld) und der Anzahl der Jahre. Die reguläre Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre nach § 195 BGB.
Neben der reinen Gehaltsnachzahlung steht Ihnen nach § 15 Abs. 2 AGG eine immaterielle Entschädigung für die erlittene Diskriminierung zu. Die Höhe richtet sich nach der Schwere und Dauer der Diskriminierung. Bei Equal-Pay-Fällen liegt sie typischerweise zwischen 1.000 und 6.000 Euro.
Ja. Nach § 288 BGB stehen Ihnen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Die Zinsen laufen ab dem Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Gehaltszahlung fällig war. Bei mehrjährigen Rückforderungen summieren sich die Zinsen erheblich.

Kostenlose Ersteinschätzung — Entschädigung prüfen lassen

Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten und berechnen Ihren konkreten Entschädigungsanspruch.

Jetzt Kontakt aufnehmen →