Entschädigung bei Lohndiskriminierung berechnen
Berechnen Sie Ihre mögliche Entschädigung bei Entgeltdiskriminierung — Nachzahlung, Verzugszinsen und immaterieller Schadensersatz, konkret in Euro.
Entschädigung bei Lohndiskriminierung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: der Gehaltsnachzahlung für bis zu 3 Jahre (Art. 21 EU-RL 2023/970), Verzugszinsen nach § 288 BGB und immateriellem Schadensersatz nach § 15 Abs. 2 AGG.
Ihre Angaben
Max. 3 Jahre rückwirkend (Verjährung nach § 195 BGB)
Hinweis: Dieses Tool dient ausschließlich der unverbindlichen Erstorientierung und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Die tatsächliche Entschädigung hängt von den konkreten Umständen Ihres Falls ab.
Wie setzt sich die Entschädigung zusammen?
Bei erfolgreicher Equal-Pay-Klage erhalten Sie drei Entschädigungskomponenten. Die Gehaltsnachzahlung umfasst die Differenz für bis zu 3 Jahre rückwirkend (Art. 21 EU-RL 2023/970), berechnet mit 13 Monatsgehältern (inkl. Urlaubsgeld).
Auf die Nachzahlung fallen Verzugszinsen an (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz, § 288 BGB). Zusätzlich steht Ihnen eine immaterielle Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zu — ein Ausgleich für die erlittene Diskriminierung. Das BAG hat mit Az. 8 AZR 300/24 bestätigt, dass bereits ein Paarvergleich die Vermutung der Diskriminierung begründet.
Wichtig: Der Simulator gibt eine konservative Schätzung. In der Praxis können Zulagen, Boni und betriebliche Altersvorsorge die Gesamtforderung erheblich steigern.
Häufige Fragen zur Entschädigung bei Lohndiskriminierung
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