Equal-Pay-Klage — Gleichen Lohn vor Gericht durchsetzen
Eine Equal-Pay-Klage ist der effektivste Weg, geschlechtsbezogene Gehaltsunterschiede durchzusetzen, wenn der Arbeitgeber nicht freiwillig korrigiert. Mit der Beweislastumkehr nach Art. 18 EU-RL 2023/970 muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt — nicht Sie.
Wann ist eine Equal-Pay-Klage sinnvoll?
Eine Klage kommt in Betracht, wenn der Arbeitgeber trotz nachgewiesener Gehaltsdifferenz keine Anpassung vornimmt. Der unbereinigte Gender Pay Gap in Deutschland beträgt 16 %, der bereinigte rund 6 % (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Das bedeutet: Frauen verdienen im Median ca. 4.500 € pro Jahr weniger als Männer in vergleichbaren Positionen.
Typische Klagegründe sind: Auskunft zeigt Gehaltslücke, Arbeitgeber verweigert die Auskunft, oder Arbeitgeber gibt unvollständige Informationen heraus. In allen drei Fällen stehen Ihre Chancen gut — insbesondere durch die Beweislastumkehr nach Art. 18 EU-RL 2023/970.
Verfahrensablauf einer Equal-Pay-Klage
Auskunftsantrag stellen
Zunächst fordern Sie Auskunft über Vergleichsgehälter nach Art. 7 EU-RL 2023/970 an. Der Arbeitgeber hat 2 Monate Zeit zur Beantwortung. Diese Auskunft bildet die Grundlage für Ihre Klage.
Außergerichtliche Aufforderung
Ergibt die Auskunft eine Gehaltslücke, fordern Sie den Arbeitgeber schriftlich zur Gehaltsanpassung und Nachzahlung auf. Setzen Sie eine Frist von 2-4 Wochen.
Klageschrift einreichen
Bleibt die Aufforderung erfolglos, wird beim zuständigen Arbeitsgericht Klage eingereicht. Die Klage richtet sich auf Nachzahlung, immaterielle Entschädigung und zukünftige Gleichbehandlung.
Güteverhandlung
Das Gericht terminiert zunächst eine Güteverhandlung (ca. 2-4 Wochen nach Klageerhebung). Über 60 % der arbeitsrechtlichen Verfahren enden hier mit einem Vergleich.
Kammertermin oder Vergleich
Scheitert die Güteverhandlung, folgt der Kammertermin mit Beweisaufnahme (ca. 3-6 Monate). Das Gericht prüft, ob der Arbeitgeber die Vermutung der Diskriminierung widerlegen kann.
Klagefrist und Verjährung
Die reguläre Verjährungsfrist für Entgeltansprüche beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Zusätzlich müssen Sie die Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs. 4 AGG innerhalb von 2 Monaten nach Kenntnis der Diskriminierung schriftlich geltend machen.
Wichtig: Die Klagefrist nach § 61b ArbGG beträgt 3 Monate nach schriftlicher Geltendmachung. Handeln Sie daher zeitnah, wenn Sie von einer Gehaltsdiskriminierung erfahren.
Kosten einer Equal-Pay-Klage
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Bei einer Gehaltsdifferenz von 500 € pro Monat und 3 Jahren Rückforderung beträgt der Streitwert 18.000 € — die Gerichtskosten liegen dann bei rund 534 €.
- Erste Instanz: Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG)
- Gerichtskosten: Werden nach dem GKG berechnet, Vorschuss ist nicht erforderlich
- Rechtsschutzversicherung: Arbeitsrechtsschutz deckt Equal-Pay-Klagen in der Regel ab
- Prozesskostenhilfe: Bei geringem Einkommen möglich (§ 11a ArbGG)
Das finanzielle Risiko ist überschaubar — der potenzielle Anspruch (Nachzahlung + Entschädigung) übersteigt die Kosten in der Regel deutlich.
BAG Az. 8 AZR 300/24 — Paarvergleich genügt
Das Bundesarbeitsgericht hat am 23.10.2025 bestätigt: Ein Paarvergleich reicht aus, um eine Vermutung der Entgeltdiskriminierung zu begründen. Sie müssen nicht die gesamte Belegschaft statistisch auswerten — der Vergleich mit einer einzelnen Person des anderen Geschlechts in vergleichbarer Position genügt. Dieses Urteil stärkt die Position von Klägern in Equal-Pay-Verfahren erheblich.
Entschädigungsansprüche bei Erfolg
Bei erfolgreicher Equal-Pay-Klage können Sie folgende Ansprüche durchsetzen:
- Gehaltsdifferenz rückwirkend: Bis zu 3 Jahre (Art. 21 EU-RL 2023/970)
- Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über Basiszins ab Fälligkeit (§ 288 BGB)
- Immaterielle Entschädigung: Für die Diskriminierung selbst (§ 15 Abs. 2 AGG)
- Zukünftige Gleichstellung: Anpassung der Vergütung auf das Vergleichsniveau
Rechenbeispiel: Bei 500 € monatlicher Gehaltsdifferenz ergibt sich eine Nachzahlung von 18.000 € (36 Monate), plus Verzugszinsen von ca. 1.800 €, plus immaterielle Entschädigung von typischerweise 3.000-6.000 €. Die Gesamtforderung kann so über 23.000 € betragen.
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