Gehaltsspanne in Stellenanzeigen — Pflicht ab 2026
Ab dem 7. Juni 2026 müssen Arbeitgeber Bewerber:innen vor dem Vorstellungsgespräch über das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne informieren (Art. 5 EU-Richtlinie 2023/970). Gleichzeitig wird es verboten, Bewerber:innen nach ihrem bisherigen Gehalt zu fragen. Verstöße können zu Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen führen.
Was Art. 5 EU-RL 2023/970 verlangt
Art. 5 enthält drei zentrale Verpflichtungen für Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren:
Stellenanzeigen richtig gestalten
So machen Sie es richtig
- +Gehaltsspanne (z. B. „52.000–62.000 EUR brutto/Jahr") direkt in der Stellenanzeige angeben
- +Objektive Kriterien benennen, die die Position innerhalb der Spanne bestimmen (Erfahrung, Qualifikation)
- +Variable Bestandteile (Bonus, Sachleistungen) separat aufführen, wenn vorhanden
- +Alle bestehenden Stellenanzeigen bis Juni 2026 aktualisieren
- +Recruiter und HR-Abteilung zum Salary History Ban schulen
Das sollten Sie vermeiden
- −Bewerber:innen nach aktuellem oder früherem Gehalt fragen (Art. 5 Abs. 2)
- −Unrealistisch breite Spannen angeben (z. B. 30.000–100.000 EUR)
- −„Gehalt nach Vereinbarung" oder „marktübliche Vergütung" als Ersatz verwenden
- −Gehaltstransparenz nur für externe, nicht für interne Ausschreibungen umsetzen
- −Die Pflicht auf „nach dem Gespräch" verschieben — die Info muss vor dem Gespräch vorliegen
Beispiel: Konforme Gehaltsangabe in der Stellenanzeige
Vergütung: Das Jahresgehalt für diese Position liegt zwischen 52.000 und 62.000 EUR brutto. Die Einordnung innerhalb der Spanne richtet sich nach Berufserfahrung und einschlägiger Qualifikation.
Zusätzlich: 13. Monatsgehalt, betriebliche Altersvorsorge und leistungsabhängiger Bonus (bis zu 10 % des Jahresgehalts).
Häufige Fragen zur Gehaltsspanne in Stellenanzeigen
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Was passiert danach?
Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Details und melden uns mit einer Ersteinschätzung — welche Rechte Sie haben, welche Pflichten gelten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
bektas@apos.legal
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Antwortzeit: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Falls Sie laufende Fristen haben, erwähnen Sie dies — wir priorisieren dringende Angelegenheiten.
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