Teilzeit und Gehaltsvergleich — Entgelttransparenz für Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte haben das gleiche Recht auf Entgelttransparenz wie Vollzeitkräfte. § 4 TzBfG verbietet die Schlechterstellung bei der Vergütung, Art. 7 der EU-RL 2023/970 garantiert das individuelle Auskunftsrecht unabhängig von der Arbeitszeit. Da 48% der Frauen in Teilzeit arbeiten (Destatis), hat Teilzeitdiskriminierung eine stark geschlechtsspezifische Dimension.
Ihre Rechte als Teilzeitbeschäftigte:r
§ 4 TzBfG: Diskriminierungsverbot
Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte — bei Gehalt, Zulagen, Boni, Beförderungen und betrieblicher Altersvorsorge. Ein sachlicher Grund muss nachgewiesen werden.
Art. 7 EU-RL: Volles Auskunftsrecht
Ab Juni 2026 können Teilzeitbeschäftigte Auskunft über Vergleichsgehälter verlangen. Der Arbeitgeber muss innerhalb von 2 Monaten antworten — unabhängig davon, ob die anfragende Person in Voll- oder Teilzeit arbeitet.
Mittelbare Diskriminierung
Da 48% der Frauen in Teilzeit arbeiten (vs. 12% der Männer, Destatis), wird Teilzeitbenachteiligung von Gerichten häufig als mittelbare Geschlechtsdiskriminierung nach § 3 Abs. 2 AGG gewertet.
Pro-rata-Grundsatz
Alle Vergütungsbestandteile müssen anteilig (pro rata temporis) gewährt werden. Eine unterproportionale Kürzung von Boni oder Sonderzahlungen ist ohne sachlichen Grund rechtswidrig.
Rechenbeispiel: Pro-rata-Vergleich
Vollzeitkraft (40 Std.): 4.400 € brutto = 110 € pro Stunde (umgerechnet).
Teilzeitkraft (20 Std., vergleichbare Position): Sollte 2.200 € verdienen (20 Std. × 110 €). Tatsächliches Gehalt: 1.900 €.
Monatliche Differenz: 300 €. Nachzahlung (3 Jahre): 300 € × 36 Monate = 10.800 €. Dazu Verzugszinsen und ggf. immaterielle Entschädigung nach Art. 21 EU-RL 2023/970.
BAG Az. 8 AZR 300/24 vom 23.10.2025
Das BAG hat bestätigt, dass ein Paarvergleich ausreicht — auch für Teilzeitbeschäftigte. Wenn Ihr umgerechneter Stundenlohn unter dem einer vergleichbaren Vollzeitkraft liegt, genügt dieser einzelne Vergleich, um eine Vermutung der Entgeltdiskriminierung zu begründen. Der Arbeitgeber muss dann nachweisen, dass die Differenz sachlich gerechtfertigt ist.
Häufige Fragen zu Teilzeit und Gehaltsvergleich
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