Arbeitnehmer

Rückkehr nach Elternzeit — Recht auf gleiches Gehalt

§ 15 Abs. 5 BEEG sichert Ihnen nach der Elternzeit die Rückkehr auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz mit mindestens gleichem Entgelt. Laut Destatis verdienen Mütter nach der Elternzeit im Durchschnitt 12–18% weniger als vor der Geburt. Die EU-Richtlinie 2023/970 gibt Ihnen ab Juni 2026 wirksame Instrumente, um Gehaltskürzungen nach der Elternzeit anzufechten und Nachzahlungen einzufordern.

Was § 15 Abs. 5 BEEG Ihnen garantiert

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz schützt Ihren Arbeitsplatz und Ihr Gehalt während und nach der Elternzeit. Diese Rechte sind nicht verhandelbar.

Gleichwertiger Arbeitsplatz

Rückkehr auf eine Position mit gleicher Hierarchieebene, vergleichbarer Verantwortung und mindestens gleichem Entgelt. Eine Versetzung auf eine geringerwertige Stelle ist unzulässig.

Gehaltsanpassungen inklusive

Tariferhöhungen, allgemeine Gehaltsrunden und strukturelle Anpassungen, die während der Elternzeit gewährt wurden, müssen bei Rückkehr übernommen werden.

Benachteiligungsverbot

Elternzeit darf kein Grund für schlechtere Bezahlung, Zurückstufung oder Karrierenachteile sein. Verstöße sind nach § 3 AGG und Art. 25 EU-RL 2023/970 eigenständig einklagbar.

In 4 Schritten zu Ihrem Recht

1

Auskunft anfordern

Fordern Sie vor oder unmittelbar nach der Rückkehr Auskunft über Vergleichsgehälter an (Art. 7 EU-RL 2023/970). Sie haben Anspruch auf das Durchschnittsentgelt vergleichbarer Positionen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht.

2

Gehaltsvergleich dokumentieren

Vergleichen Sie Ihr aktuelles Gehalt mit dem Gehalt vor der Elternzeit und mit den Vergleichsdaten. Berücksichtigen Sie Tariferhöhungen und allgemeine Gehaltsanpassungen, die während Ihrer Abwesenheit stattfanden.

3

Diskriminierung geltend machen

Liegt eine Gehaltsdifferenz vor, greift die Beweislastumkehr nach Art. 18 EU-RL 2023/970: Der Arbeitgeber muss beweisen, dass die Differenz auf objektiven, geschlechtsneutralen Gründen beruht.

4

Entschädigung einfordern

Sie haben Anspruch auf vollständige Nachzahlung (bis 3 Jahre rückwirkend), Verzugszinsen und immaterielle Entschädigung. Ein Fachanwalt kann Ihre Ansprüche berechnen und durchsetzen.

Ihr Vorteil bei der Rückkehr

BAG Az. 8 AZR 300/24 vom 23.10.2025

Wenn Sie nach der Elternzeit feststellen, dass Ihr Gehalt niedriger ist als das eines Kollegen in vergleichbarer Position, reicht dieser einzelne Vergleich als Vermutungsgrundlage. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass die Differenz nicht auf Ihrer Elternzeit oder Ihrem Geschlecht beruht. Diese Beweislastumkehr stärkt Ihre Position als Rückkehrer:in erheblich.

Rechenbeispiel: Was Ihnen zusteht

Situation: Gehalt vor Elternzeit: 4.200 € brutto. Während der Elternzeit erhielten Kolleg:innen eine Tariferhöhung von 5%. Ihr Gehalt bei Rückkehr: 4.200 € (statt 4.410 €).

Monatliche Differenz: 210 €. Nachzahlung (3 Jahre): 210 € × 36 Monate = 7.560 €. Dazu kommen Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz) und ggf. immaterielle Entschädigung nach Art. 21 EU-RL 2023/970.

Häufige Fragen zur Rückkehr nach Elternzeit

Ja. § 15 Abs. 5 BEEG garantiert Ihnen die Rückkehr auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz mit mindestens gleichem Entgelt. Ihr Gehalt darf nicht geringer sein als vor der Elternzeit. Darüber hinaus müssen allgemeine Gehaltserhöhungen (z. B. Tariferhöhungen), die während Ihrer Abwesenheit gewährt wurden, bei Ihrer Rückkehr berücksichtigt werden.
Wird Ihre konkrete Stelle gestrichen, muss der Arbeitgeber Ihnen einen gleichwertigen Arbeitsplatz mit vergleichbarem Gehalt anbieten. Gleichwertig bedeutet: gleiche Hierarchieebene, vergleichbare Verantwortung, mindestens gleiches Entgelt. Eine Versetzung auf eine geringerwertige Position mit niedrigerem Gehalt verstößt gegen § 15 Abs. 5 BEEG und kann eine Entgeltdiskriminierung nach § 3 AGG darstellen.
Ja, soweit es sich um allgemeine Gehaltsanpassungen handelt — insbesondere Tariferhöhungen, betriebliche Gehaltsrunden oder strukturelle Anpassungen. Nach § 15 Abs. 5 BEEG und Art. 7 EU-RL 2023/970 dürfen Sie nicht schlechter gestellt werden als Kolleg:innen in vergleichbarer Position. Individuelle leistungsbezogene Zulagen können anders zu bewerten sein.
Schritt 1: Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht nach Art. 7 EU-RL 2023/970 und fordern Sie Vergleichsgehälter an. Schritt 2: Dokumentieren Sie Ihr Gehalt vor und nach der Elternzeit. Schritt 3: Kontaktieren Sie einen Fachanwalt — das BAG-Urteil Az. 8 AZR 300/24 erleichtert Ihnen den Nachweis erheblich, da bereits ein Paarvergleich ausreicht.
Ja. Nach Art. 21 EU-RL 2023/970 können Sie eine vollständige Nachzahlung der Gehaltsdifferenz für bis zu 3 Jahre rückwirkend fordern. Dazu kommen Verzugszinsen nach § 288 BGB und eine immaterielle Entschädigung. Bei einer monatlichen Differenz von 400 € kann die Gesamtforderung über 16.000 € betragen.
Verfasst von Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht, APOS Legal Heidelberg. Zuletzt aktualisiert: April 2026.
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