Rückkehr nach Elternzeit — Recht auf gleiches Gehalt
§ 15 Abs. 5 BEEG sichert Ihnen nach der Elternzeit die Rückkehr auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz mit mindestens gleichem Entgelt. Laut Destatis verdienen Mütter nach der Elternzeit im Durchschnitt 12–18% weniger als vor der Geburt. Die EU-Richtlinie 2023/970 gibt Ihnen ab Juni 2026 wirksame Instrumente, um Gehaltskürzungen nach der Elternzeit anzufechten und Nachzahlungen einzufordern.
Was § 15 Abs. 5 BEEG Ihnen garantiert
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz schützt Ihren Arbeitsplatz und Ihr Gehalt während und nach der Elternzeit. Diese Rechte sind nicht verhandelbar.
Gleichwertiger Arbeitsplatz
Rückkehr auf eine Position mit gleicher Hierarchieebene, vergleichbarer Verantwortung und mindestens gleichem Entgelt. Eine Versetzung auf eine geringerwertige Stelle ist unzulässig.
Gehaltsanpassungen inklusive
Tariferhöhungen, allgemeine Gehaltsrunden und strukturelle Anpassungen, die während der Elternzeit gewährt wurden, müssen bei Rückkehr übernommen werden.
Benachteiligungsverbot
Elternzeit darf kein Grund für schlechtere Bezahlung, Zurückstufung oder Karrierenachteile sein. Verstöße sind nach § 3 AGG und Art. 25 EU-RL 2023/970 eigenständig einklagbar.
In 4 Schritten zu Ihrem Recht
Auskunft anfordern
Fordern Sie vor oder unmittelbar nach der Rückkehr Auskunft über Vergleichsgehälter an (Art. 7 EU-RL 2023/970). Sie haben Anspruch auf das Durchschnittsentgelt vergleichbarer Positionen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
Gehaltsvergleich dokumentieren
Vergleichen Sie Ihr aktuelles Gehalt mit dem Gehalt vor der Elternzeit und mit den Vergleichsdaten. Berücksichtigen Sie Tariferhöhungen und allgemeine Gehaltsanpassungen, die während Ihrer Abwesenheit stattfanden.
Diskriminierung geltend machen
Liegt eine Gehaltsdifferenz vor, greift die Beweislastumkehr nach Art. 18 EU-RL 2023/970: Der Arbeitgeber muss beweisen, dass die Differenz auf objektiven, geschlechtsneutralen Gründen beruht.
Entschädigung einfordern
Sie haben Anspruch auf vollständige Nachzahlung (bis 3 Jahre rückwirkend), Verzugszinsen und immaterielle Entschädigung. Ein Fachanwalt kann Ihre Ansprüche berechnen und durchsetzen.
BAG Az. 8 AZR 300/24 vom 23.10.2025
Wenn Sie nach der Elternzeit feststellen, dass Ihr Gehalt niedriger ist als das eines Kollegen in vergleichbarer Position, reicht dieser einzelne Vergleich als Vermutungsgrundlage. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass die Differenz nicht auf Ihrer Elternzeit oder Ihrem Geschlecht beruht. Diese Beweislastumkehr stärkt Ihre Position als Rückkehrer:in erheblich.
Rechenbeispiel: Was Ihnen zusteht
Situation: Gehalt vor Elternzeit: 4.200 € brutto. Während der Elternzeit erhielten Kolleg:innen eine Tariferhöhung von 5%. Ihr Gehalt bei Rückkehr: 4.200 € (statt 4.410 €).
Monatliche Differenz: 210 €. Nachzahlung (3 Jahre): 210 € × 36 Monate = 7.560 €. Dazu kommen Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz) und ggf. immaterielle Entschädigung nach Art. 21 EU-RL 2023/970.
Häufige Fragen zur Rückkehr nach Elternzeit
Schildern Sie uns Ihre Situation
Füllen Sie das Formular aus — wir prüfen Ihren Fall zu Entgelttransparenz, Equal Pay oder Compliance. Kostenlos und in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Was passiert danach?
Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Details und melden uns mit einer Ersteinschätzung — welche Rechte Sie haben, welche Pflichten gelten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
bektas@apos.legal
+49 6222 9599 2400
Antwortzeit: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Falls Sie laufende Fristen haben, erwähnen Sie dies — wir priorisieren dringende Angelegenheiten.
Gehaltseinbußen nach der Elternzeit?
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