Arbeitgeber

Entgelttransparenz-Compliance für Ihr Unternehmen

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen ab 2027 erstmals über den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied berichten (Art. 9 EU-Richtlinie 2023/970). Bei einem Gap über 5% ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat Pflicht. Verstöße können zu Schadensersatz und Bußgeldern führen.

Pflichten nach Unternehmensgröße

UnternehmensgrößePflichten ab Juni 2026
< 50 MAGehaltskriterien auf Anfrage offenlegen
50–99 MAGehaltskriterien offenlegen + individuelles Auskunftsrecht beantworten
100–249 MA+ Berichtspflicht ab 2031 (alle 3 Jahre)
250+ MA+ Berichtspflicht ab 2027 (jährlich) + Entgeltbewertung bei GPG > 5%

Häufige Fragen für Arbeitgeber

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) muss bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Ab diesem Datum gelten das individuelle Auskunftsrecht (alle Unternehmen ab 50 MA) und die Pflicht zur Gehaltstransparenz in Stellenanzeigen. Berichtspflichten gelten ab 2027 für Unternehmen ab 250 MA.
Bei einem ausgewiesenen Entgeltunterschied von mehr als 5%, der nicht durch objektive und geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt werden kann, ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit den Arbeitnehmervertretern Pflicht (Art. 10 EU-RL). Innerhalb von 6 Monaten muss ein Aktionsplan erstellt werden.
Art. 23 der EU-Richtlinie sieht „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende" Sanktionen vor. Die konkrete Höhe wird vom nationalen Gesetzgeber festgelegt. Darüber hinaus drohen Schadensersatzansprüche betroffener Beschäftigter, einschließlich Nachzahlungen für bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Ja. Art. 5 der EU-Richtlinie verpflichtet Arbeitgeber, Bewerber:innen vor dem Vorstellungsgespräch über die anfängliche Vergütung oder Gehaltsspanne zu informieren. Dies kann in der Stellenanzeige oder auf andere Weise vor dem Gespräch erfolgen.
Ein Erstgespräch und eine Risikoeinschätzung sind kostenlos. Der Umfang eines vollständigen Audits hängt von Unternehmensgröße und Komplexität der Vergütungsstrukturen ab. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot nach dem Erstgespräch.
Verfasst von Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht, APOS Legal Heidelberg. Zuletzt aktualisiert: April 2026.
Kontakt

Schildern Sie uns Ihre Situation

Füllen Sie das Formular aus — wir prüfen Ihren Fall zu Entgelttransparenz, Equal Pay oder Compliance. Kostenlos und in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Was passiert danach?

Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Details und melden uns mit einer Ersteinschätzung — welche Rechte Sie haben, welche Pflichten gelten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Antwortzeit: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Falls Sie laufende Fristen haben, erwähnen Sie dies — wir priorisieren dringende Angelegenheiten.

Nennen Sie uns ggf. Fristen oder anstehende Termine (z.B. Berichtsfrist, laufende Verfahren).

Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

Compliance-Audit anfragen — kostenlose Ersteinschätzung

Wir prüfen Ihre Vergütungsstrukturen und machen Sie fit für die EU-Richtlinie 2026.

Jetzt Kontakt aufnehmen →