Entgelttransparenz-Compliance für Ihr Unternehmen
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen ab 2027 erstmals über den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied berichten (Art. 9 EU-Richtlinie 2023/970). Bei einem Gap über 5% ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat Pflicht. Verstöße können zu Schadensersatz und Bußgeldern führen.
Pflichten nach Unternehmensgröße
| Unternehmensgröße | Pflichten ab Juni 2026 |
|---|---|
| < 50 MA | Gehaltskriterien auf Anfrage offenlegen |
| 50–99 MA | Gehaltskriterien offenlegen + individuelles Auskunftsrecht beantworten |
| 100–249 MA | + Berichtspflicht ab 2031 (alle 3 Jahre) |
| 250+ MA | + Berichtspflicht ab 2027 (jährlich) + Entgeltbewertung bei GPG > 5% |
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