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Gehaltsverhandlung vorbereiten — Leitfaden nach Auskunftsrecht

Erstellen Sie einen strukturierten Gesprächsleitfaden für Ihre Gehaltsverhandlung auf Basis des Auskunftsrechts nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970.

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Gehaltsverhandlung nach Auskunftsrecht: Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber Auskunft über das Vergleichsgehalt erhalten haben und eine Differenz festgestellt wurde, steht Ihnen eine sachlich fundierte Verhandlungsgrundlage zur Verfügung. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, das Gespräch strukturiert zu führen — gestützt auf Art. 7 EU-RL 2023/970 und das BAG-Urteil Az. 8 AZR 300/24.

Voraussetzung: Sie haben bereits von Ihrem Arbeitgeber Auskunft über das Vergleichsgehalt (Median) erhalten. Falls nicht, nutzen Sie zuerst den Auskunftsrecht-Checker und erstellen Sie ein Muster-Auskunftsschreiben.

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Hinweis: Dieses Tool dient ausschließlich der unverbindlichen Erstorientierung und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Gehaltsverhandlung nach Auskunftsrecht

Nachdem Sie die Auskunft über den Median der Vergleichsgruppe erhalten haben, vergleichen Sie diesen mit Ihrem Gehalt. Liegt Ihr Gehalt unter dem Median, können Sie dies als sachliche Grundlage für eine Gehaltsverhandlung nutzen. Die Beweislastumkehr nach Art. 18 EU-RL 2023/970 bedeutet: Bei einer Entgeltdifferenz muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.
Das BAG-Urteil Az. 8 AZR 300/24 vom 23.10.2025 bestätigt, dass ein Paarvergleich ausreicht, um eine Entgeltdiskriminierung glaubhaft zu machen. Sie müssen also nicht den Median einer ganzen Gruppe nachweisen — es genügt der Vergleich mit einer einzelnen Person in vergleichbarer Position. Das stärkt die Position von Arbeitnehmern erheblich.
Ja. Nach Art. 21 EU-RL 2023/970 können Sie Entschädigung und Nachzahlung verlangen — rückwirkend für bis zu 3 Jahre. Der Anspruch umfasst die Differenz zum Vergleichsgehalt plus Zinsen plus ggf. immateriellen Schadensersatz. Die genaue Verjährungsfrist hängt von der nationalen Umsetzung ab.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Gesprächsleitfaden dient der unverbindlichen Vorbereitung und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Formulierungen sind Vorschläge und sollten an Ihre individuelle Situation angepasst werden. Alle Angaben basieren auf der EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 und dem BAG-Urteil Az. 8 AZR 300/24. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.