Auskunftsanfragen von Arbeitnehmern korrekt beantworten
Arbeitgeber ab 50 Mitarbeitern müssen individuelle Auskunftsanfragen nach Art. 7 der EU-Richtlinie 2023/970 innerhalb von 2 Monaten schriftlich beantworten. Die Auskunft umfasst das individuelle Entgeltniveau, geschlechteraufgeschlüsselte Vergleichswerte und die verwendeten Entgeltkriterien. Verspätete oder falsche Auskünfte lösen die Beweislastumkehr aus — der Arbeitgeber muss dann Diskriminierungsfreiheit beweisen.
Diese Informationen müssen Sie offenlegen
Individuelles Entgeltniveau
Art. 7 Abs. 1 lit. aDie anfragende Person erfährt ihr eigenes Gehaltsniveau — einschließlich aller Vergütungsbestandteile (Grundgehalt, Boni, Sachleistungen).
Vergleichs-Entgeltniveaus nach Geschlecht
Art. 7 Abs. 1 lit. bDurchschnittliche Entgeltniveaus — aufgeschlüsselt nach Geschlecht — für Beschäftigte, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten.
Entgeltkriterien
Art. 7 Abs. 1 lit. cDie Kriterien, die zur Bestimmung des Entgelts und der beruflichen Entwicklung herangezogen werden. Diese müssen objektiv und geschlechtsneutral sein.
Fristen und Ablauf der Auskunftserteilung
| Schritt | Frist | Details |
|---|---|---|
| Eingang der Anfrage | Tag 0 | Schriftliche Anfrage des Arbeitnehmers (Art. 7 Abs. 2). Kann auch über Betriebsrat oder Gleichstellungsbeauftragten erfolgen. |
| Eingangsbestätigung | Zeitnah | Empfehlung: Eingang schriftlich bestätigen und den Arbeitnehmer über das Format und die voraussichtliche Bearbeitungszeit informieren. |
| Datenaufbereitung | 1–6 Wochen | Vergleichsgruppe identifizieren, Gehaltsdaten aufschlüsseln, Entgeltkriterien zusammenstellen. |
| Schriftliche Auskunft | Spätestens 2 Monate | Vollständige, schriftliche Auskunft an den Arbeitnehmer (Art. 7 Abs. 4). Bei unvollständiger Auskunft: Nachbesserungspflicht. |
| Jährlicher Hinweis | Jährlich | Arbeitgeber müssen alle Beschäftigten jährlich über ihr Auskunftsrecht informieren (Art. 7 Abs. 3). |
Konsequenzen bei Verstoß — Beweislastumkehr und Schadensersatz
Die EU-Richtlinie sieht schwerwiegende Konsequenzen vor, wenn Arbeitgeber das Auskunftsrecht nicht korrekt erfüllen:
- Beweislastumkehr (Art. 18): Bei verspäteter, unvollständiger oder falscher Auskunft muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine Entgeltdiskriminierung vorliegt. Die Vermutung spricht für den Arbeitnehmer.
- Schadensersatz (Art. 21): Betroffene Arbeitnehmer können vollständige Nachzahlung der Gehaltsdifferenz fordern — bis zu 3 Jahre rückwirkend, zuzüglich Zinsen und Nebenkosten.
- Bußgelder (Art. 23): Der nationale Gesetzgeber muss „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Sanktionen festlegen.
- Verbandsklagerecht (Art. 15): Gewerkschaften und Gleichstellungsstellen können im Namen betroffener Beschäftigter klagen.
- Vertraulichkeitsklauseln unwirksam (Art. 7 Abs. 6): Arbeitnehmer dürfen ihr Gehalt offenlegen — Geheimhaltungsklauseln sind insoweit nichtig.
Häufige Fragen zur Beantwortung von Auskunftsanfragen
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Antwortzeit: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Falls Sie laufende Fristen haben, erwähnen Sie dies — wir priorisieren dringende Angelegenheiten.
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