Kostenloses Tool

Berichtspflicht-Kalender — Alle Deadlines 2026–2032

Wählen Sie Ihre Unternehmensgröße und erhalten Sie einen personalisierten Zeitplan aller Entgelttransparenz-Pflichten — mit ICS-Download für Ihren Kalender.

PersonalisiertICS-DownloadKein Login

Berichtspflichten planen bedeutet, alle Fristen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 im Blick zu behalten. Ab 7. Juni 2026 gelten Auskunftsrechte und Gehaltsspannen-Pflichten. Ab 2027 kommen Entgelttransparenz-Berichte hinzu. Die genauen Fristen hängen von Ihrer Unternehmensgröße ab.

Unternehmensgröße wählen

Wie viele Mitarbeiter hat Ihr Unternehmen?

Wählen Sie oben Ihre Unternehmensgröße, um Ihren personalisierten Deadline-Kalender zu sehen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Berichtspflichten

Nach der EU-Richtlinie 2023/970 müssen Unternehmen ab 250 Mitarbeitern ab dem 7. Juni 2027 jährlich berichten. Unternehmen mit 100–249 Mitarbeitern folgen ab 2031 (alle 3 Jahre). Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen ab 2026 das individuelle Auskunftsrecht erfüllen und Gehaltsspannen in Stellenanzeigen angeben.
Verstöße gegen die Berichtspflichten können zu Bußgeldern durch die nationale Aufsichtsbehörde führen. Zusätzlich greift bei fehlendem Bericht die Beweislastumkehr (Art. 18 EU-RL 2023/970): Ihr Unternehmen muss dann beweisen, dass keine Entgeltdiskriminierung vorliegt. Beschäftigte können individuelle Entschädigungsansprüche geltend machen.
Der Bericht muss enthalten: (1) Geschlechtsspezifischer Entgeltunterschied als Median und Mittelwert, (2) GPG bei variablen Vergütungsbestandteilen, (3) Anteil weiblicher/männlicher Beschäftigter je Entgeltquartil, (4) Aufschlüsselung nach Beschäftigtenkategorien. Bei einem nicht gerechtfertigten GPG über 5 % muss eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat erfolgen.

Compliance sicherstellen — Beratung anfragen

Fachanwalt Fatih Bektas berät Ihr Unternehmen zu allen Pflichten der EU-Entgelttransparenzrichtlinie — von der Auskunftspflicht bis zum Entgelttransparenz-Bericht.

Compliance-Beratung anfragen →

Hinweis: Die dargestellten Fristen basieren auf der EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970, die bis 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die nationale Umsetzung kann abweichende oder zusätzliche Fristen vorsehen. Dieses Tool dient der Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.