Tarifbindung und Entgelttransparenz — Was Tarifunternehmen beachten müssen
Ein Tarifvertrag schützt nicht vollständig vor den Pflichten der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970). Auskunftspflicht (Art. 7), Berichtspflicht (Art. 9) und Gehaltsspanne in Stellenanzeigen (Art. 5) gelten auch für tarifgebundene Unternehmen — besonders kritisch sind außertarifliche Beschäftigte. APOS Legal Heidelberg berät zu den Schnittstellen zwischen Tarifrecht und EU-Richtlinie.
Die Tarifvermutung — und ihre Grenzen
Art. 4 Abs. 5 der EU-Entgelttransparenzrichtlinie erkennt Tarifverträge grundsätzlich als geschlechtsneutrale Entgeltsysteme an, sofern sie von den Sozialpartnern ordnungsgemäß ausgehandelt wurden. Diese Vermutung erstreckt sich auf die tariflichen Entgeltgruppen und Stufensysteme.
Achtung: Die Tarifvermutung befreit nicht von der Auskunftspflicht (Art. 7), der Berichtspflicht (Art. 9), der Pflicht zur Gehaltsspanne in Stellenanzeigen (Art. 5) und der Entgeltbewertung bei GPG über 5% (Art. 10). Zudem gilt sie nicht für außertarifliche Gehaltsbestandteile und AT-Beschäftigte.
In der Praxis bedeutet das: Auch tarifgebundene Unternehmen müssen ihre Vergütungsstrukturen analysieren, den GPG berechnen und Transparenzpflichten aktiv umsetzen — insbesondere bei Zulagen, Leistungsprämien und außertariflichen Vergütungen.
TVöD und TV-L — Besonderheiten im öffentlichen Dienst
Das Entgeltgruppensystem des TVöD und TV-L basiert auf tätigkeitsbezogenen Merkmalen und Erfahrungsstufen. Dies entspricht grundsätzlich den Anforderungen der EU-Richtlinie an objektive, geschlechtsneutrale Kriterien. Dennoch bestehen spezifische Pflichten:
Stellenanzeigen (Art. 5)
Angabe der Entgeltgruppe und der sich daraus ergebenden Gehaltsspanne — auch bei internen Ausschreibungen.
Auskunftsrecht (Art. 7)
Beschäftigte können das Medianentgelt ihrer Vergleichsgruppe und die Eingruppierungskriterien erfragen. Frist: 2 Monate.
Zulagen & Prämien
Leistungsprämien (§ 18 TVöD), Funktionszulagen und Erschwerniszuschläge unterliegen der vollen Transparenzpflicht und können den GPG beeinflussen.
Berichtspflicht (Art. 9)
Öffentliche Arbeitgeber mit 250+ MA müssen ab 2027 über den GPG berichten — einschließlich aller Zulagen und Prämien.
Außertarifliche Beschäftigte — das größte Risiko
Außertarifliche (AT) Beschäftigte fallen nicht unter die Tarifvermutung des Art. 4 Abs. 5. Für sie gelten sämtliche Pflichten der EU-Richtlinie uneingeschränkt. Da AT-Gehälter häufig individuell verhandelt werden, ist das Diskriminierungsrisiko hier besonders hoch.
| Aspekt | Tarifbeschäftigte | AT-Beschäftigte |
|---|---|---|
| Entgeltkriterien | Tarifvermutung (Art. 4 Abs. 5) | Volle Nachweispflicht |
| Gehaltsfindung | Eingruppierung nach Tarifvertrag | Individuelle Verhandlung |
| GPG-Risiko | Gering (bei korrekter Eingruppierung) | Hoch (fehlende Standardisierung) |
| Vergleichsgruppe | Entgeltgruppe + Stufe | Muss eigens definiert werden |
| Auskunftsrecht | Gilt uneingeschränkt | Gilt uneingeschränkt |
Was tarifgebundene Arbeitgeber jetzt tun müssen
Zulagen, Prämien und Funktionszulagen auf geschlechtsspezifische Verteilung prüfen
Für AT-Beschäftigte objektive Entgeltkriterien und Vergleichsgruppen definieren
Gehaltsspanne in allen Stellenanzeigen angeben (auch interne Ausschreibungen)
Prozess für Auskunftsanfragen etablieren — 2-Monats-Frist beachten
GPG für tarifliche und außertarifliche Beschäftigte getrennt berechnen
Bei GPG über 5% in AT-Bereich: Sofort Maßnahmenplan erstellen
Personalabteilung zu Schnittstelle Tarifvertrag/EU-RL schulen
Berichtspflicht ab 2027 vorbereiten (bei 250+ MA)
Häufige Fragen zu Tarifbindung und Entgelttransparenz
Schildern Sie uns Ihre Situation
Füllen Sie das Formular aus — wir prüfen Ihren Fall zu Entgelttransparenz, Equal Pay oder Compliance. Kostenlos und in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Was passiert danach?
Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Details und melden uns mit einer Ersteinschätzung — welche Rechte Sie haben, welche Pflichten gelten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
bektas@apos.legal
+49 6222 9599 2400
Antwortzeit: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Falls Sie laufende Fristen haben, erwähnen Sie dies — wir priorisieren dringende Angelegenheiten.
Tarifvertrag + EU-Richtlinie — Compliance sicherstellen
Wir prüfen die Schnittstelle zwischen Ihrem Tarifvertrag und der EU-Entgelttransparenzrichtlinie.
Jetzt Ersteinschätzung anfragen →