Berichtspflichten zum Gender Pay Gap — Was Unternehmen wissen müssen
Unternehmen ab 250 Mitarbeitern müssen ab Juni 2027 erstmals jährlich über den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied berichten (Art. 9 EU-Richtlinie 2023/970). Unternehmen ab 100 MA folgen ab 2031 mit einem Dreijahresrhythmus. Weist der Bericht einen nicht gerechtfertigten Gender Pay Gap von über 5 % aus, ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit Arbeitnehmervertretern Pflicht (Art. 10).
Fristen nach Unternehmensgröße
| Unternehmensgröße | Erster Bericht | Rhythmus | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| 250+ MA | 7. Juni 2027 | Jährlich | Art. 9 Abs. 2 EU-RL 2023/970 |
| 150–249 MA | 7. Juni 2027 | Alle 3 Jahre | Art. 9 Abs. 3 EU-RL 2023/970 |
| 100–149 MA | 7. Juni 2031 | Alle 3 Jahre | Art. 9 Abs. 3 EU-RL 2023/970 |
| < 100 MA | Keine Pflicht | — | Freiwillige Berichterstattung möglich |
Was der Bericht enthalten muss (Art. 9 EU-RL)
Entgeltunterschied (Mittelwert & Median)
Durchschnittliche und mediane Gehaltsdifferenz zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten — jeweils für Grundgehalt und Gesamtvergütung.
Variable Vergütungsbestandteile
GPG bei Boni, Prämien, Sachleistungen und sonstigen variablen Vergütungsbestandteilen (Art. 9 Abs. 1 lit. b).
Entgeltquartile
Anteil weiblicher und männlicher Beschäftigter in jedem Entgeltquartil (unteres, untere Mitte, obere Mitte, oberes Quartil).
Aufschlüsselung nach Kategorien
Alle oben genannten Daten müssen zusätzlich nach Beschäftigtenkategorien (Vergütungsgruppen) aufgeschlüsselt werden.
Zugang zu variablen Bestandteilen
Anteil der weiblichen und männlichen Beschäftigten, die ergänzende oder variable Vergütungsbestandteile erhalten.
Gemeinsame Entgeltbewertung bei GPG > 5 % (Art. 10)
Wenn der Bericht in einer Vergütungskategorie einen Gender Pay Gap von mehr als 5 % ausweist, der nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt werden kann, greift Art. 10 der EU-Richtlinie:
- Gemeinsame Bewertung — Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter analysieren die Ursachen des Gaps
- 6-Monats-Frist — innerhalb von 6 Monaten muss die Bewertung abgeschlossen sein
- Aktionsplan — konkrete Maßnahmen zur Beseitigung ungerechtfertigter Unterschiede
- Anpassung der Vergütung — identifizierte Diskriminierung muss korrigiert werden
- Übermittlung an Behörde — die Ergebnisse der Bewertung gehen an die Überwachungsbehörde
Häufige Fragen zu den Berichtspflichten
Schildern Sie uns Ihre Situation
Füllen Sie das Formular aus — wir prüfen Ihren Fall zu Entgelttransparenz, Equal Pay oder Compliance. Kostenlos und in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Was passiert danach?
Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Details und melden uns mit einer Ersteinschätzung — welche Rechte Sie haben, welche Pflichten gelten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
bektas@apos.legal
+49 6222 9599 2400
Antwortzeit: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Falls Sie laufende Fristen haben, erwähnen Sie dies — wir priorisieren dringende Angelegenheiten.
Ersten Bericht vorbereiten — kostenlose Ersteinschätzung
Wir unterstützen Sie bei der Datenaufbereitung, Kategorienbildung und rechtssicheren Berichterstattung.
Jetzt Kontakt aufnehmen →