Entgeltgleichheit-Audit — Vergütungsstrukturen prüfen und absichern
Ein Entgeltgleichheit-Audit deckt geschlechtsbezogene Gehaltslücken auf, bevor die EU-Richtlinie 2023/970 sie sichtbar macht. Unternehmen, die jetzt handeln, vermeiden die Pflicht zur gemeinsamen Entgeltbewertung bei einem Gap über 5 % (Art. 10), senken das Risiko von Schadensersatzansprüchen und stärken ihre Position als fairer Arbeitgeber.
So läuft ein Entgeltgleichheit-Audit ab
Datenerhebung
Zusammenstellung aller vergütungsrelevanten Daten: Grundgehalt, variable Vergütung, Sachleistungen, Stellenprofile und Eingruppierungen.
Vergleichsgruppenbildung
Zusammenfassung von Beschäftigten mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit nach den vier EU-Kriterien: Qualifikation, Belastung, Verantwortung, Arbeitsbedingungen.
Gap-Analyse
Berechnung des geschlechtsspezifischen Entgeltunterschieds pro Vergleichsgruppe — als Median, Mittelwert und aufgeschlüsselt nach Vergütungsbestandteilen.
Ursachenprüfung
Analyse, ob identifizierte Gaps durch objektive, geschlechtsneutrale Faktoren gerechtfertigt sind (z. B. Berufserfahrung, Leistung, Marktbedingungen).
Maßnahmenplan
Erstellung eines konkreten Aktionsplans: Gehaltsanpassungen, Prozessänderungen, Dokumentation und Monitoring — mit Zeitplan und Verantwortlichkeiten.
Objektive Entgeltkriterien nach Art. 4 EU-RL
Die EU-Richtlinie verlangt, dass Vergütungssysteme auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien basieren. Art. 4 Abs. 4 nennt vier Kernkriterien, die bei der Vergleichsgruppenbildung herangezogen werden:
Qualifikation
Formale Bildungsabschlüsse, Zertifizierungen und berufsspezifische Kenntnisse.
Belastung
Physische und psychische Anforderungen der Tätigkeit, Arbeitsumfeld und Stressfaktoren.
Verantwortung
Personal- und Budgetverantwortung, Entscheidungsbefugnisse und Tragweite der Aufgaben.
Arbeitsbedingungen
Schichtarbeit, Reisetätigkeit, Gefahren und besondere Umgebungsbedingungen.
Warum proaktive Compliance sich rechnet
- Sanktionsvermeidung: Bußgelder und Schadensersatz nach Art. 21, 23 EU-RL lassen sich durch frühzeitige Korrektur verhindern.
- Art. 10 umgehen: Wer den GPG unter 5 % senkt, vermeidet die aufwändige gemeinsame Entgeltbewertung mit Arbeitnehmervertretern.
- Beweislastumkehr absichern: Dokumentierte, objektive Entgeltkriterien stärken die Verteidigungsposition bei Klagen (Art. 18).
- Employer Branding: Gehaltstransparenz und nachgewiesene Fairness steigern die Attraktivität am Arbeitsmarkt.
- ESG-Compliance: Entgeltdaten fließen in die CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung ein — ein frühes Audit bereitet auch darauf vor.
Häufige Fragen zum Entgeltgleichheit-Audit
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Was passiert danach?
Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Details und melden uns mit einer Ersteinschätzung — welche Rechte Sie haben, welche Pflichten gelten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
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