Kostenloses Tool

Compliance-Check Entgelttransparenz — Sind Sie vorbereitet?

In 5 Fragen prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen auf die Pflichten der EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 vorbereitet ist. Ergebnis sofort als Ampel-Check.

Frage 1 von 5

Wie viele Mitarbeiter hat Ihr Unternehmen?

Frage 2 von 5

Enthalten Ihre Stellenanzeigen transparente Gehaltsspannen?

Frage 3 von 5

Haben Sie dokumentierte, objektive Kriterien für die Gehaltsfestlegung?

Frage 4 von 5

Wissen Sie, wie hoch Ihr Gender Pay Gap ist?

Frage 5 von 5

Haben Sie Ihr Vergütungssystem in den letzten 2 Jahren geprüft?

Hinweis: Dieses Tool dient ausschließlich der unverbindlichen Erstorientierung und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Compliance-Check

Der Check prüft in 5 Fragen, ob Ihr Unternehmen auf die Pflichten der EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 vorbereitet ist: Gehaltsspannen in Stellenanzeigen, dokumentierte Vergütungskriterien, Kenntnis des eigenen Gender Pay Gap und regelmäßige Überprüfung.
Das individuelle Auskunftsrecht gilt ab dem 7. Juni 2026 für alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Die Berichtspflicht beginnt 2027 für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern.
Verstöße gegen die Entgelttransparenzrichtlinie können zu Bußgeldern, Nachzahlungsansprüchen und Schadensersatzforderungen führen. Die Beweislastumkehr (Art. 18 EU-RL) bedeutet: Ihr Unternehmen muss beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

Compliance-Audit anfragen — kostenlose Ersteinschätzung

Wir prüfen Ihre Vergütungsstrukturen und machen Sie fit für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2026.

Jetzt Kontakt aufnehmen →

Rechtlicher Hinweis: Dieser Compliance-Check dient der unverbindlichen Erstorientierung. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle anwaltliche Prüfung. Alle Angaben basieren auf der EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 und dem aktuellen Stand der deutschen Umsetzungsgesetzgebung.