Gender Pay Gap in Bayern — aktuelle Zahlen & Rechtslage 2026
Der unbereinigte Gender Pay Gap in Bayern beträgt 20% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Das liegt 4 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt von 16%. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 gibt Beschäftigten ab Juni 2026 neue Rechte.
Regionale Besonderheiten in Bayern
Niedrige Frauenerwerbsquote in Vollzeit trotz starkem Arbeitsmarkt. Großer Unterschied zwischen München (niedrigerer GPG) und ländlichen Regionen.
Zuständige Gerichte für Equal-Pay-Klagen
Arbeitsgericht: Arbeitsgericht München / Nürnberg
Berufungsinstanz: Landesarbeitsgericht München
Was bedeutet der Gender Pay Gap in Bayern für Sie?
Für Arbeitnehmer
- Auskunftsrecht ab 7. Juni 2026 (Art. 7 EU-RL)
- Entschädigung bis zu 3 Jahre rückwirkend
- Beweislastumkehr — Arbeitgeber muss Nichtdiskriminierung beweisen
- Ein Paarvergleich reicht (BAG Az. 8 AZR 300/24)
Für Arbeitgeber
- Auskunftspflicht ab Juni 2026
- Berichtspflicht ab 2027 (250+ MA)
- Gehaltsspanne in Stellenanzeigen (Art. 5)
- Bußgelder bei Verstößen (Art. 23 EU-RL)
BAG Az. 8 AZR 300/24 vom 23.10.2025
Das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt: Ein Paarvergleich reicht aus, um eine Vermutung der Entgeltdiskriminierung zu begründen. Sie müssen keine Statistik über die gesamte Belegschaft vorlegen — ein einziger Vergleich mit einer Person in vergleichbarer Position genügt. Dies gilt auch für Verfahren vor dem Arbeitsgericht München / Nürnberg.
Häufige Fragen zum Gender Pay Gap in Bayern
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Gender Pay Gap in Bayern — wir beraten Sie
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