Gender Pay Gap in Baden-Württemberg — aktuelle Zahlen & Rechtslage 2026
Der unbereinigte Gender Pay Gap in Baden-Württemberg beträgt 22% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Das liegt 6 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt von 16%. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 gibt Beschäftigten ab Juni 2026 neue Rechte.
Regionale Besonderheiten in Baden-Württemberg
Starke Automobilindustrie und Maschinenbau mit überdurchschnittlichem GPG. Hohe Wirtschaftskraft, aber traditionelle Rollenverteilung in ländlichen Regionen.
Zuständige Gerichte für Equal-Pay-Klagen
Arbeitsgericht: Arbeitsgericht Stuttgart / Mannheim / Heidelberg
Berufungsinstanz: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Stuttgart)
Was bedeutet der Gender Pay Gap in Baden-Württemberg für Sie?
Für Arbeitnehmer
- Auskunftsrecht ab 7. Juni 2026 (Art. 7 EU-RL)
- Entschädigung bis zu 3 Jahre rückwirkend
- Beweislastumkehr — Arbeitgeber muss Nichtdiskriminierung beweisen
- Ein Paarvergleich reicht (BAG Az. 8 AZR 300/24)
Für Arbeitgeber
- Auskunftspflicht ab Juni 2026
- Berichtspflicht ab 2027 (250+ MA)
- Gehaltsspanne in Stellenanzeigen (Art. 5)
- Bußgelder bei Verstößen (Art. 23 EU-RL)
BAG Az. 8 AZR 300/24 vom 23.10.2025
Das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt: Ein Paarvergleich reicht aus, um eine Vermutung der Entgeltdiskriminierung zu begründen. Sie müssen keine Statistik über die gesamte Belegschaft vorlegen — ein einziger Vergleich mit einer Person in vergleichbarer Position genügt. Dies gilt auch für Verfahren vor dem Arbeitsgericht Stuttgart / Mannheim / Heidelberg.
Häufige Fragen zum Gender Pay Gap in Baden-Württemberg
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Gender Pay Gap in Baden-Württemberg — wir beraten Sie
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