Gender Pay Gap · Versicherungswirtschaft

Gender Pay Gap in der Versicherungsbranche — aktuelle Zahlen & Rechtslage 2026

Der unbereinigte Gender Pay Gap in der Versicherungsbranche beträgt 28% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Das bedeutet: Frauen verdienen im Durchschnitt 1.167 € weniger pro Monat als ihre männlichen Kollegen. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie gibt Ihnen ab Juni 2026 neue Rechte.

28%
Gender Pay Gap
Versicherungswirtschaft
40k €
Median Frauen/Jahr
54k €
Median Männer/Jahr
102
Tage unbezahlt
Equal Pay Day

Ursachen des Gender Pay Gap in der Versicherungsbranche

Höchster Pay Gap aller Branchen. Provisionsbasierte Vergütung im Vertrieb und männerdominierte Führungsetagen verstärken die Lücke.

Betroffene Berufsgruppen in der Versicherungsbranche:

  • Versicherungskaufmann/-frau
  • Aktuar:in
  • Schadenregulierer:in
  • Underwriter
  • Vertriebsmanager:in

Typische Arbeitgeber: Versicherungsgesellschaften und Maklerunternehmen. Das zuständige Arbeitsgericht für Equal-Pay-Klagen ist in der Regel das Arbeitsgericht Köln / München.

Rechtliche Konsequenzen — was bedeutet das für Sie?

Für Arbeitnehmer

  • Auskunftsrecht ab 7. Juni 2026 (Art. 7 EU-RL)
  • Entschädigung bis zu 3 Jahre rückwirkend
  • Beweislastumkehr zu Ihrem Vorteil (Art. 18)
  • Paarvergleich reicht aus (BAG Az. 8 AZR 300/24)
Rechte als Arbeitnehmer →

Für Arbeitgeber

  • Auskunftspflicht ab Juni 2026
  • Berichtspflicht ab 2027 (250+ MA)
  • Gehaltsspanne in Stellenanzeigen (Art. 5)
  • Bußgelder bei Verstößen (Art. 23)
Pflichten als Arbeitgeber →

Häufige Fragen zum Gender Pay Gap in der Versicherungsbranche

Der unbereinigte Gender Pay Gap in der Versicherungsbranche beträgt 28% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Im Median verdienen Frauen 40.000 € und Männer 54.000 € pro Jahr. Höchster Pay Gap aller Branchen. Provisionsbasierte Vergütung im Vertrieb und männerdominierte Führungsetagen verstärken die Lücke.
Die Ursachen in der Versicherungsbranche sind vielfältig: Höchster Pay Gap aller Branchen. Provisionsbasierte Vergütung im Vertrieb und männerdominierte Führungsetagen verstärken die Lücke. Zusätzlich spielen vertikale Segregation (Frauen in niedrigeren Positionen), Teilzeitquoten und Verhandlungsnachteile eine Rolle.
Ab dem 7. Juni 2026 können Sie als Beschäftigte:r in der Versicherungsbranche Auskunft über das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Positionen verlangen (Art. 7 EU-RL 2023/970). Bei nachgewiesener Lohndiskriminierung können Sie Entschädigung für bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen.
Arbeitgeber in der Versicherungsbranche müssen ab Juni 2026 das Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen ab 2027 über den GPG berichten. Bei einem Gap über 5% ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat verpflichtend (Art. 10 EU-RL 2023/970).
Ja. Höchster Pay Gap aller Branchen. Provisionsbasierte Vergütung im Vertrieb und männerdominierte Führungsetagen verstärken die Lücke. Typische Arbeitgeber in der Versicherungsbranche sind Versicherungsgesellschaften und Maklerunternehmen. Bei Fragen zum Auskunftsrecht ist in der Regel das Arbeitsgericht Köln / München zuständig.
Verfasst von Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht, APOS Legal Heidelberg. Zuletzt aktualisiert: April 2026.
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