Gender Pay Gap · Produktion & Fertigung

Gender Pay Gap in der Produktion — aktuelle Zahlen & Rechtslage 2026

Der unbereinigte Gender Pay Gap in der Produktion beträgt 20% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Das bedeutet: Frauen verdienen im Durchschnitt 667 € weniger pro Monat als ihre männlichen Kollegen. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie gibt Ihnen ab Juni 2026 neue Rechte.

20%
Gender Pay Gap
Produktion & Fertigung
32k €
Median Frauen/Jahr
40k €
Median Männer/Jahr
73
Tage unbezahlt
Equal Pay Day

Ursachen des Gender Pay Gap in der Produktion

Geschlechtertrennung in Berufsfeldern (Segregation) treibt den Gap. Frauen arbeiten häufiger in schlechter vergüteten Produktionsbereichen.

Betroffene Berufsgruppen in der Produktion:

  • Produktionsleiter:in
  • Industriemechaniker:in
  • Qualitätsmanager:in
  • Maschinenführer:in
  • Logistikplaner:in

Typische Arbeitgeber: Industrieunternehmen und Fertigungsbetriebe. Das zuständige Arbeitsgericht für Equal-Pay-Klagen ist in der Regel das Arbeitsgericht Stuttgart / Mannheim.

Rechtliche Konsequenzen — was bedeutet das für Sie?

Für Arbeitnehmer

  • Auskunftsrecht ab 7. Juni 2026 (Art. 7 EU-RL)
  • Entschädigung bis zu 3 Jahre rückwirkend
  • Beweislastumkehr zu Ihrem Vorteil (Art. 18)
  • Paarvergleich reicht aus (BAG Az. 8 AZR 300/24)
Rechte als Arbeitnehmer →

Für Arbeitgeber

  • Auskunftspflicht ab Juni 2026
  • Berichtspflicht ab 2027 (250+ MA)
  • Gehaltsspanne in Stellenanzeigen (Art. 5)
  • Bußgelder bei Verstößen (Art. 23)
Pflichten als Arbeitgeber →

Häufige Fragen zum Gender Pay Gap in der Produktion

Der unbereinigte Gender Pay Gap in der Produktion beträgt 20% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Im Median verdienen Frauen 32.000 € und Männer 40.000 € pro Jahr. Geschlechtertrennung in Berufsfeldern (Segregation) treibt den Gap. Frauen arbeiten häufiger in schlechter vergüteten Produktionsbereichen.
Die Ursachen in der Produktion sind vielfältig: Geschlechtertrennung in Berufsfeldern (Segregation) treibt den Gap. Frauen arbeiten häufiger in schlechter vergüteten Produktionsbereichen. Zusätzlich spielen vertikale Segregation (Frauen in niedrigeren Positionen), Teilzeitquoten und Verhandlungsnachteile eine Rolle.
Ab dem 7. Juni 2026 können Sie als Beschäftigte:r in der Produktion Auskunft über das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Positionen verlangen (Art. 7 EU-RL 2023/970). Bei nachgewiesener Lohndiskriminierung können Sie Entschädigung für bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen.
Arbeitgeber in der Produktion müssen ab Juni 2026 das Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen ab 2027 über den GPG berichten. Bei einem Gap über 5% ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat verpflichtend (Art. 10 EU-RL 2023/970).
Ja. Geschlechtertrennung in Berufsfeldern (Segregation) treibt den Gap. Frauen arbeiten häufiger in schlechter vergüteten Produktionsbereichen. Typische Arbeitgeber in der Produktion sind Industrieunternehmen und Fertigungsbetriebe. Bei Fragen zum Auskunftsrecht ist in der Regel das Arbeitsgericht Stuttgart / Mannheim zuständig.
Verfasst von Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht, APOS Legal Heidelberg. Zuletzt aktualisiert: April 2026.
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