Gender Pay Gap · Pflege & Soziales

Gender Pay Gap in der Pflegebranche — aktuelle Zahlen & Rechtslage 2026

Der unbereinigte Gender Pay Gap in der Pflegebranche beträgt 13% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Das bedeutet: Frauen verdienen im Durchschnitt 333 € weniger pro Monat als ihre männlichen Kollegen. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie gibt Ihnen ab Juni 2026 neue Rechte.

13%
Gender Pay Gap
Pflege & Soziales
34k €
Median Frauen/Jahr
38k €
Median Männer/Jahr
47
Tage unbezahlt
Equal Pay Day

Ursachen des Gender Pay Gap in der Pflegebranche

Branche mit über 80% Frauenanteil. Der relativ niedrige GPG verschleiert ein generell niedriges Gehaltsniveau.

Betroffene Berufsgruppen in der Pflegebranche:

  • Pflegefachkraft
  • Altenpfleger:in
  • Heilerziehungspfleger:in
  • Sozialassistent:in
  • Pflegedienstleitung

Typische Arbeitgeber: Pflegeheime, ambulante Dienste und Sozialeinrichtungen. Das zuständige Arbeitsgericht für Equal-Pay-Klagen ist in der Regel das Arbeitsgericht Heidelberg / Mannheim.

Rechtliche Konsequenzen — was bedeutet das für Sie?

Für Arbeitnehmer

  • Auskunftsrecht ab 7. Juni 2026 (Art. 7 EU-RL)
  • Entschädigung bis zu 3 Jahre rückwirkend
  • Beweislastumkehr zu Ihrem Vorteil (Art. 18)
  • Paarvergleich reicht aus (BAG Az. 8 AZR 300/24)
Rechte als Arbeitnehmer →

Für Arbeitgeber

  • Auskunftspflicht ab Juni 2026
  • Berichtspflicht ab 2027 (250+ MA)
  • Gehaltsspanne in Stellenanzeigen (Art. 5)
  • Bußgelder bei Verstößen (Art. 23)
Pflichten als Arbeitgeber →

Häufige Fragen zum Gender Pay Gap in der Pflegebranche

Der unbereinigte Gender Pay Gap in der Pflegebranche beträgt 13% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Im Median verdienen Frauen 34.000 € und Männer 38.000 € pro Jahr. Branche mit über 80% Frauenanteil. Der relativ niedrige GPG verschleiert ein generell niedriges Gehaltsniveau.
Die Ursachen in der Pflegebranche sind vielfältig: Branche mit über 80% Frauenanteil. Der relativ niedrige GPG verschleiert ein generell niedriges Gehaltsniveau. Zusätzlich spielen vertikale Segregation (Frauen in niedrigeren Positionen), Teilzeitquoten und Verhandlungsnachteile eine Rolle.
Ab dem 7. Juni 2026 können Sie als Beschäftigte:r in der Pflegebranche Auskunft über das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Positionen verlangen (Art. 7 EU-RL 2023/970). Bei nachgewiesener Lohndiskriminierung können Sie Entschädigung für bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen.
Arbeitgeber in der Pflegebranche müssen ab Juni 2026 das Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen ab 2027 über den GPG berichten. Bei einem Gap über 5% ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat verpflichtend (Art. 10 EU-RL 2023/970).
Ja. Branche mit über 80% Frauenanteil. Der relativ niedrige GPG verschleiert ein generell niedriges Gehaltsniveau. Typische Arbeitgeber in der Pflegebranche sind Pflegeheime, ambulante Dienste und Sozialeinrichtungen. Bei Fragen zum Auskunftsrecht ist in der Regel das Arbeitsgericht Heidelberg / Mannheim zuständig.
Verfasst von Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht, APOS Legal Heidelberg. Zuletzt aktualisiert: April 2026.
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