Gender Pay Gap · Öffentlicher Dienst

Gender Pay Gap in des öffentlichen Dienstes — aktuelle Zahlen & Rechtslage 2026

Der unbereinigte Gender Pay Gap in des öffentlichen Dienstes beträgt 10% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Das bedeutet: Frauen verdienen im Durchschnitt 333 € weniger pro Monat als ihre männlichen Kollegen. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie gibt Ihnen ab Juni 2026 neue Rechte.

10%
Gender Pay Gap
Öffentlicher Dienst
40k €
Median Frauen/Jahr
44k €
Median Männer/Jahr
37
Tage unbezahlt
Equal Pay Day

Ursachen des Gender Pay Gap in des öffentlichen Dienstes

Geringster Pay Gap dank Tarifbindung (TVöD/TV-L). Dennoch bestehen Unterschiede bei Zulagen und Beförderungen.

Betroffene Berufsgruppen in des öffentlichen Dienstes:

  • Verwaltungsangestellte:r
  • Sachbearbeiter:in
  • Lehrer:in
  • Beamt:in
  • Sozialarbeiter:in

Typische Arbeitgeber: Bund, Länder, Kommunen und öffentliche Einrichtungen. Das zuständige Arbeitsgericht für Equal-Pay-Klagen ist in der Regel das Arbeitsgericht Berlin / zuständiges Landesarbeitsgericht.

Rechtliche Konsequenzen — was bedeutet das für Sie?

Für Arbeitnehmer

  • Auskunftsrecht ab 7. Juni 2026 (Art. 7 EU-RL)
  • Entschädigung bis zu 3 Jahre rückwirkend
  • Beweislastumkehr zu Ihrem Vorteil (Art. 18)
  • Paarvergleich reicht aus (BAG Az. 8 AZR 300/24)
Rechte als Arbeitnehmer →

Für Arbeitgeber

  • Auskunftspflicht ab Juni 2026
  • Berichtspflicht ab 2027 (250+ MA)
  • Gehaltsspanne in Stellenanzeigen (Art. 5)
  • Bußgelder bei Verstößen (Art. 23)
Pflichten als Arbeitgeber →

Häufige Fragen zum Gender Pay Gap in des öffentlichen Dienstes

Der unbereinigte Gender Pay Gap in des öffentlichen Dienstes beträgt 10% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Im Median verdienen Frauen 40.000 € und Männer 44.000 € pro Jahr. Geringster Pay Gap dank Tarifbindung (TVöD/TV-L). Dennoch bestehen Unterschiede bei Zulagen und Beförderungen.
Die Ursachen in des öffentlichen Dienstes sind vielfältig: Geringster Pay Gap dank Tarifbindung (TVöD/TV-L). Dennoch bestehen Unterschiede bei Zulagen und Beförderungen. Zusätzlich spielen vertikale Segregation (Frauen in niedrigeren Positionen), Teilzeitquoten und Verhandlungsnachteile eine Rolle.
Ab dem 7. Juni 2026 können Sie als Beschäftigte:r in des öffentlichen Dienstes Auskunft über das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Positionen verlangen (Art. 7 EU-RL 2023/970). Bei nachgewiesener Lohndiskriminierung können Sie Entschädigung für bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen.
Arbeitgeber in des öffentlichen Dienstes müssen ab Juni 2026 das Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen ab 2027 über den GPG berichten. Bei einem Gap über 5% ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat verpflichtend (Art. 10 EU-RL 2023/970).
Ja. Geringster Pay Gap dank Tarifbindung (TVöD/TV-L). Dennoch bestehen Unterschiede bei Zulagen und Beförderungen. Typische Arbeitgeber in des öffentlichen Dienstes sind Bund, Länder, Kommunen und öffentliche Einrichtungen. Bei Fragen zum Auskunftsrecht ist in der Regel das Arbeitsgericht Berlin / zuständiges Landesarbeitsgericht zuständig.
Verfasst von Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht, APOS Legal Heidelberg. Zuletzt aktualisiert: April 2026.
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