Gender Pay Gap · Logistik & Transport

Gender Pay Gap in der Logistikbranche — aktuelle Zahlen & Rechtslage 2026

Der unbereinigte Gender Pay Gap in der Logistikbranche beträgt 18% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Das bedeutet: Frauen verdienen im Durchschnitt 500 € weniger pro Monat als ihre männlichen Kollegen. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie gibt Ihnen ab Juni 2026 neue Rechte.

18%
Gender Pay Gap
Logistik & Transport
29k €
Median Frauen/Jahr
35k €
Median Männer/Jahr
66
Tage unbezahlt
Equal Pay Day

Ursachen des Gender Pay Gap in der Logistikbranche

Starke Geschlechtersegregation: Frauen in Verwaltung, Männer im operativen Betrieb mit Zulagen für Schicht- und Nachtarbeit.

Betroffene Berufsgruppen in der Logistikbranche:

  • Speditionskaufmann/-frau
  • Disponent:in
  • Lagerleiter:in
  • Supply-Chain-Manager:in
  • Fuhrparkmanager:in

Typische Arbeitgeber: Speditionen, Logistikunternehmen und KEP-Dienste. Das zuständige Arbeitsgericht für Equal-Pay-Klagen ist in der Regel das Arbeitsgericht Hamburg / Duisburg.

Rechtliche Konsequenzen — was bedeutet das für Sie?

Für Arbeitnehmer

  • Auskunftsrecht ab 7. Juni 2026 (Art. 7 EU-RL)
  • Entschädigung bis zu 3 Jahre rückwirkend
  • Beweislastumkehr zu Ihrem Vorteil (Art. 18)
  • Paarvergleich reicht aus (BAG Az. 8 AZR 300/24)
Rechte als Arbeitnehmer →

Für Arbeitgeber

  • Auskunftspflicht ab Juni 2026
  • Berichtspflicht ab 2027 (250+ MA)
  • Gehaltsspanne in Stellenanzeigen (Art. 5)
  • Bußgelder bei Verstößen (Art. 23)
Pflichten als Arbeitgeber →

Häufige Fragen zum Gender Pay Gap in der Logistikbranche

Der unbereinigte Gender Pay Gap in der Logistikbranche beträgt 18% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Im Median verdienen Frauen 29.000 € und Männer 35.000 € pro Jahr. Starke Geschlechtersegregation: Frauen in Verwaltung, Männer im operativen Betrieb mit Zulagen für Schicht- und Nachtarbeit.
Die Ursachen in der Logistikbranche sind vielfältig: Starke Geschlechtersegregation: Frauen in Verwaltung, Männer im operativen Betrieb mit Zulagen für Schicht- und Nachtarbeit. Zusätzlich spielen vertikale Segregation (Frauen in niedrigeren Positionen), Teilzeitquoten und Verhandlungsnachteile eine Rolle.
Ab dem 7. Juni 2026 können Sie als Beschäftigte:r in der Logistikbranche Auskunft über das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Positionen verlangen (Art. 7 EU-RL 2023/970). Bei nachgewiesener Lohndiskriminierung können Sie Entschädigung für bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen.
Arbeitgeber in der Logistikbranche müssen ab Juni 2026 das Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen ab 2027 über den GPG berichten. Bei einem Gap über 5% ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat verpflichtend (Art. 10 EU-RL 2023/970).
Ja. Starke Geschlechtersegregation: Frauen in Verwaltung, Männer im operativen Betrieb mit Zulagen für Schicht- und Nachtarbeit. Typische Arbeitgeber in der Logistikbranche sind Speditionen, Logistikunternehmen und KEP-Dienste. Bei Fragen zum Auskunftsrecht ist in der Regel das Arbeitsgericht Hamburg / Duisburg zuständig.
Verfasst von Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht, APOS Legal Heidelberg. Zuletzt aktualisiert: April 2026.
Kontakt

Schildern Sie uns Ihre Situation

Füllen Sie das Formular aus — wir prüfen Ihren Fall zu Entgelttransparenz, Equal Pay oder Compliance. Kostenlos und in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Was passiert danach?

Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Details und melden uns mit einer Ersteinschätzung — welche Rechte Sie haben, welche Pflichten gelten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Antwortzeit: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Falls Sie laufende Fristen haben, erwähnen Sie dies — wir priorisieren dringende Angelegenheiten.

Nennen Sie uns ggf. Fristen oder anstehende Termine (z.B. Berichtsfrist, laufende Verfahren).

Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

Gender Pay Gap in der Logistikbranche — Handeln Sie jetzt

Ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber — wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten.

Kostenlose Ersteinschätzung →