Gender Pay Gap · IT & Software

Gender Pay Gap in der IT-Branche — aktuelle Zahlen & Rechtslage 2026

Der unbereinigte Gender Pay Gap in der IT-Branche beträgt 14% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Das bedeutet: Frauen verdienen im Durchschnitt 833 € weniger pro Monat als ihre männlichen Kollegen. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie gibt Ihnen ab Juni 2026 neue Rechte.

14%
Gender Pay Gap
IT & Software
62k €
Median Frauen/Jahr
72k €
Median Männer/Jahr
51
Tage unbezahlt
Equal Pay Day

Ursachen des Gender Pay Gap in der IT-Branche

Variable Vergütungsbestandteile wie Aktienoptionen und Boni erschweren den Gehaltsvergleich. Frauen sind in Führungspositionen unterrepräsentiert.

Betroffene Berufsgruppen in der IT-Branche:

  • Softwareentwickler:in
  • Projektmanager:in
  • IT-Berater:in
  • Data Analyst
  • UX-Designer:in

Typische Arbeitgeber: Technologieunternehmen und Startups. Das zuständige Arbeitsgericht für Equal-Pay-Klagen ist in der Regel das Arbeitsgericht Mannheim / Heidelberg.

Rechtliche Konsequenzen — was bedeutet das für Sie?

Für Arbeitnehmer

  • Auskunftsrecht ab 7. Juni 2026 (Art. 7 EU-RL)
  • Entschädigung bis zu 3 Jahre rückwirkend
  • Beweislastumkehr zu Ihrem Vorteil (Art. 18)
  • Paarvergleich reicht aus (BAG Az. 8 AZR 300/24)
Rechte als Arbeitnehmer →

Für Arbeitgeber

  • Auskunftspflicht ab Juni 2026
  • Berichtspflicht ab 2027 (250+ MA)
  • Gehaltsspanne in Stellenanzeigen (Art. 5)
  • Bußgelder bei Verstößen (Art. 23)
Pflichten als Arbeitgeber →

Häufige Fragen zum Gender Pay Gap in der IT-Branche

Der unbereinigte Gender Pay Gap in der IT-Branche beträgt 14% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Im Median verdienen Frauen 62.000 € und Männer 72.000 € pro Jahr. Variable Vergütungsbestandteile wie Aktienoptionen und Boni erschweren den Gehaltsvergleich. Frauen sind in Führungspositionen unterrepräsentiert.
Die Ursachen in der IT-Branche sind vielfältig: Variable Vergütungsbestandteile wie Aktienoptionen und Boni erschweren den Gehaltsvergleich. Frauen sind in Führungspositionen unterrepräsentiert. Zusätzlich spielen vertikale Segregation (Frauen in niedrigeren Positionen), Teilzeitquoten und Verhandlungsnachteile eine Rolle.
Ab dem 7. Juni 2026 können Sie als Beschäftigte:r in der IT-Branche Auskunft über das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Positionen verlangen (Art. 7 EU-RL 2023/970). Bei nachgewiesener Lohndiskriminierung können Sie Entschädigung für bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen.
Arbeitgeber in der IT-Branche müssen ab Juni 2026 das Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen ab 2027 über den GPG berichten. Bei einem Gap über 5% ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat verpflichtend (Art. 10 EU-RL 2023/970).
Ja. Variable Vergütungsbestandteile wie Aktienoptionen und Boni erschweren den Gehaltsvergleich. Frauen sind in Führungspositionen unterrepräsentiert. Typische Arbeitgeber in der IT-Branche sind Technologieunternehmen und Startups. Bei Fragen zum Auskunftsrecht ist in der Regel das Arbeitsgericht Mannheim / Heidelberg zuständig.
Verfasst von Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht, APOS Legal Heidelberg. Zuletzt aktualisiert: April 2026.
Kontakt

Schildern Sie uns Ihre Situation

Füllen Sie das Formular aus — wir prüfen Ihren Fall zu Entgelttransparenz, Equal Pay oder Compliance. Kostenlos und in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Was passiert danach?

Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Details und melden uns mit einer Ersteinschätzung — welche Rechte Sie haben, welche Pflichten gelten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Antwortzeit: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Falls Sie laufende Fristen haben, erwähnen Sie dies — wir priorisieren dringende Angelegenheiten.

Nennen Sie uns ggf. Fristen oder anstehende Termine (z.B. Berichtsfrist, laufende Verfahren).

Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

Gender Pay Gap in der IT-Branche — Handeln Sie jetzt

Ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber — wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten.

Kostenlose Ersteinschätzung →