Gender Pay Gap · Gesundheitswesen

Gender Pay Gap in des Gesundheitswesens — aktuelle Zahlen & Rechtslage 2026

Der unbereinigte Gender Pay Gap in des Gesundheitswesens beträgt 22% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Das bedeutet: Frauen verdienen im Durchschnitt 833 € weniger pro Monat als ihre männlichen Kollegen. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie gibt Ihnen ab Juni 2026 neue Rechte.

22%
Gender Pay Gap
Gesundheitswesen
38k €
Median Frauen/Jahr
48k €
Median Männer/Jahr
80
Tage unbezahlt
Equal Pay Day

Ursachen des Gender Pay Gap in des Gesundheitswesens

Trotz hohem Frauenanteil besteht ein überdurchschnittlicher Pay Gap, besonders bei Fachärzt:innen und in der Pharmabranche.

Betroffene Berufsgruppen in des Gesundheitswesens:

  • Ärztin/Arzt
  • Krankenpfleger:in
  • Therapeut:in
  • Pharmareferent:in
  • Laborassistent:in

Typische Arbeitgeber: Kliniken, MVZ und Pharmaunternehmen. Das zuständige Arbeitsgericht für Equal-Pay-Klagen ist in der Regel das Arbeitsgericht Heidelberg.

Rechtliche Konsequenzen — was bedeutet das für Sie?

Für Arbeitnehmer

  • Auskunftsrecht ab 7. Juni 2026 (Art. 7 EU-RL)
  • Entschädigung bis zu 3 Jahre rückwirkend
  • Beweislastumkehr zu Ihrem Vorteil (Art. 18)
  • Paarvergleich reicht aus (BAG Az. 8 AZR 300/24)
Rechte als Arbeitnehmer →

Für Arbeitgeber

  • Auskunftspflicht ab Juni 2026
  • Berichtspflicht ab 2027 (250+ MA)
  • Gehaltsspanne in Stellenanzeigen (Art. 5)
  • Bußgelder bei Verstößen (Art. 23)
Pflichten als Arbeitgeber →

Häufige Fragen zum Gender Pay Gap in des Gesundheitswesens

Der unbereinigte Gender Pay Gap in des Gesundheitswesens beträgt 22% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Im Median verdienen Frauen 38.000 € und Männer 48.000 € pro Jahr. Trotz hohem Frauenanteil besteht ein überdurchschnittlicher Pay Gap, besonders bei Fachärzt:innen und in der Pharmabranche.
Die Ursachen in des Gesundheitswesens sind vielfältig: Trotz hohem Frauenanteil besteht ein überdurchschnittlicher Pay Gap, besonders bei Fachärzt:innen und in der Pharmabranche. Zusätzlich spielen vertikale Segregation (Frauen in niedrigeren Positionen), Teilzeitquoten und Verhandlungsnachteile eine Rolle.
Ab dem 7. Juni 2026 können Sie als Beschäftigte:r in des Gesundheitswesens Auskunft über das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Positionen verlangen (Art. 7 EU-RL 2023/970). Bei nachgewiesener Lohndiskriminierung können Sie Entschädigung für bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen.
Arbeitgeber in des Gesundheitswesens müssen ab Juni 2026 das Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen ab 2027 über den GPG berichten. Bei einem Gap über 5% ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat verpflichtend (Art. 10 EU-RL 2023/970).
Ja. Trotz hohem Frauenanteil besteht ein überdurchschnittlicher Pay Gap, besonders bei Fachärzt:innen und in der Pharmabranche. Typische Arbeitgeber in des Gesundheitswesens sind Kliniken, MVZ und Pharmaunternehmen. Bei Fragen zum Auskunftsrecht ist in der Regel das Arbeitsgericht Heidelberg zuständig.
Verfasst von Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht, APOS Legal Heidelberg. Zuletzt aktualisiert: April 2026.
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