Gender Pay Gap · Finanzwesen

Gender Pay Gap in des Finanzwesens — aktuelle Zahlen & Rechtslage 2026

Der unbereinigte Gender Pay Gap in des Finanzwesens beträgt 26% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Das bedeutet: Frauen verdienen im Durchschnitt 1.417 € weniger pro Monat als ihre männlichen Kollegen. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie gibt Ihnen ab Juni 2026 neue Rechte.

26%
Gender Pay Gap
Finanzwesen
48k €
Median Frauen/Jahr
65k €
Median Männer/Jahr
95
Tage unbezahlt
Equal Pay Day

Ursachen des Gender Pay Gap in des Finanzwesens

Sehr hohe variable Vergütungsanteile (Boni bis 100% des Grundgehalts). Frauen erhalten systematisch niedrigere Boni.

Betroffene Berufsgruppen in des Finanzwesens:

  • Finanzanalyst:in
  • Controller:in
  • Wirtschaftsprüfer:in
  • Fondsmanager:in
  • Treasury-Manager:in

Typische Arbeitgeber: Investmentbanken, Asset Manager und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Das zuständige Arbeitsgericht für Equal-Pay-Klagen ist in der Regel das Arbeitsgericht Frankfurt am Main.

Rechtliche Konsequenzen — was bedeutet das für Sie?

Für Arbeitnehmer

  • Auskunftsrecht ab 7. Juni 2026 (Art. 7 EU-RL)
  • Entschädigung bis zu 3 Jahre rückwirkend
  • Beweislastumkehr zu Ihrem Vorteil (Art. 18)
  • Paarvergleich reicht aus (BAG Az. 8 AZR 300/24)
Rechte als Arbeitnehmer →

Für Arbeitgeber

  • Auskunftspflicht ab Juni 2026
  • Berichtspflicht ab 2027 (250+ MA)
  • Gehaltsspanne in Stellenanzeigen (Art. 5)
  • Bußgelder bei Verstößen (Art. 23)
Pflichten als Arbeitgeber →

Häufige Fragen zum Gender Pay Gap in des Finanzwesens

Der unbereinigte Gender Pay Gap in des Finanzwesens beträgt 26% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Im Median verdienen Frauen 48.000 € und Männer 65.000 € pro Jahr. Sehr hohe variable Vergütungsanteile (Boni bis 100% des Grundgehalts). Frauen erhalten systematisch niedrigere Boni.
Die Ursachen in des Finanzwesens sind vielfältig: Sehr hohe variable Vergütungsanteile (Boni bis 100% des Grundgehalts). Frauen erhalten systematisch niedrigere Boni. Zusätzlich spielen vertikale Segregation (Frauen in niedrigeren Positionen), Teilzeitquoten und Verhandlungsnachteile eine Rolle.
Ab dem 7. Juni 2026 können Sie als Beschäftigte:r in des Finanzwesens Auskunft über das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Positionen verlangen (Art. 7 EU-RL 2023/970). Bei nachgewiesener Lohndiskriminierung können Sie Entschädigung für bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen.
Arbeitgeber in des Finanzwesens müssen ab Juni 2026 das Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen ab 2027 über den GPG berichten. Bei einem Gap über 5% ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat verpflichtend (Art. 10 EU-RL 2023/970).
Ja. Sehr hohe variable Vergütungsanteile (Boni bis 100% des Grundgehalts). Frauen erhalten systematisch niedrigere Boni. Typische Arbeitgeber in des Finanzwesens sind Investmentbanken, Asset Manager und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Bei Fragen zum Auskunftsrecht ist in der Regel das Arbeitsgericht Frankfurt am Main zuständig.
Verfasst von Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht, APOS Legal Heidelberg. Zuletzt aktualisiert: April 2026.
Kontakt

Schildern Sie uns Ihre Situation

Füllen Sie das Formular aus — wir prüfen Ihren Fall zu Entgelttransparenz, Equal Pay oder Compliance. Kostenlos und in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Was passiert danach?

Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Details und melden uns mit einer Ersteinschätzung — welche Rechte Sie haben, welche Pflichten gelten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Antwortzeit: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Falls Sie laufende Fristen haben, erwähnen Sie dies — wir priorisieren dringende Angelegenheiten.

Nennen Sie uns ggf. Fristen oder anstehende Termine (z.B. Berichtsfrist, laufende Verfahren).

Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

Gender Pay Gap in des Finanzwesens — Handeln Sie jetzt

Ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber — wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten.

Kostenlose Ersteinschätzung →