Gender Pay Gap · Automobilindustrie

Gender Pay Gap in der Automobilbranche — aktuelle Zahlen & Rechtslage 2026

Der unbereinigte Gender Pay Gap in der Automobilbranche beträgt 23% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Das bedeutet: Frauen verdienen im Durchschnitt 1.083 € weniger pro Monat als ihre männlichen Kollegen. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie gibt Ihnen ab Juni 2026 neue Rechte.

23%
Gender Pay Gap
Automobilindustrie
42k €
Median Frauen/Jahr
55k €
Median Männer/Jahr
84
Tage unbezahlt
Equal Pay Day

Ursachen des Gender Pay Gap in der Automobilbranche

Hohe Gehälter, aber starke vertikale Segregation. Frauen sind in technischen Führungspositionen stark unterrepräsentiert.

Betroffene Berufsgruppen in der Automobilbranche:

  • Ingenieur:in
  • Entwickler:in
  • Produktionsleiter:in
  • Einkäufer:in
  • Qualitätsprüfer:in

Typische Arbeitgeber: OEMs, Zulieferer und Automobildienstleister. Das zuständige Arbeitsgericht für Equal-Pay-Klagen ist in der Regel das Arbeitsgericht Stuttgart / München.

Rechtliche Konsequenzen — was bedeutet das für Sie?

Für Arbeitnehmer

  • Auskunftsrecht ab 7. Juni 2026 (Art. 7 EU-RL)
  • Entschädigung bis zu 3 Jahre rückwirkend
  • Beweislastumkehr zu Ihrem Vorteil (Art. 18)
  • Paarvergleich reicht aus (BAG Az. 8 AZR 300/24)
Rechte als Arbeitnehmer →

Für Arbeitgeber

  • Auskunftspflicht ab Juni 2026
  • Berichtspflicht ab 2027 (250+ MA)
  • Gehaltsspanne in Stellenanzeigen (Art. 5)
  • Bußgelder bei Verstößen (Art. 23)
Pflichten als Arbeitgeber →

Häufige Fragen zum Gender Pay Gap in der Automobilbranche

Der unbereinigte Gender Pay Gap in der Automobilbranche beträgt 23% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Im Median verdienen Frauen 42.000 € und Männer 55.000 € pro Jahr. Hohe Gehälter, aber starke vertikale Segregation. Frauen sind in technischen Führungspositionen stark unterrepräsentiert.
Die Ursachen in der Automobilbranche sind vielfältig: Hohe Gehälter, aber starke vertikale Segregation. Frauen sind in technischen Führungspositionen stark unterrepräsentiert. Zusätzlich spielen vertikale Segregation (Frauen in niedrigeren Positionen), Teilzeitquoten und Verhandlungsnachteile eine Rolle.
Ab dem 7. Juni 2026 können Sie als Beschäftigte:r in der Automobilbranche Auskunft über das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Positionen verlangen (Art. 7 EU-RL 2023/970). Bei nachgewiesener Lohndiskriminierung können Sie Entschädigung für bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen.
Arbeitgeber in der Automobilbranche müssen ab Juni 2026 das Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen ab 2027 über den GPG berichten. Bei einem Gap über 5% ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat verpflichtend (Art. 10 EU-RL 2023/970).
Ja. Hohe Gehälter, aber starke vertikale Segregation. Frauen sind in technischen Führungspositionen stark unterrepräsentiert. Typische Arbeitgeber in der Automobilbranche sind OEMs, Zulieferer und Automobildienstleister. Bei Fragen zum Auskunftsrecht ist in der Regel das Arbeitsgericht Stuttgart / München zuständig.
Verfasst von Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht, APOS Legal Heidelberg. Zuletzt aktualisiert: April 2026.
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