Equal-Pay-Klage · Nordrhein-Westfalen

Equal-Pay-Klage in Nordrhein-Westfalen — Fachanwalt berät Sie

Der Gender Pay Gap in Nordrhein-Westfalen beträgt 17% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Wenn Sie weniger verdienen als Kollegen in vergleichbaren Positionen, haben Sie Anspruch auf Nachzahlung und Entschädigung. Fachanwalt Fatih Bektas vertritt Sie vor dem Arbeitsgericht Köln / Düsseldorf / Essen.

17%
Gender Pay Gap
Nordrhein-Westfalen · Destatis 2025
Zuständiges Arbeitsgericht
Arbeitsgericht Köln / Düsseldorf / Essen
Berufungsinstanz
Landesarbeitsgericht Düsseldorf / Hamm

Lokale Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Großes Bundesland mit heterogener Wirtschaftsstruktur. Chemie- und Finanzstandorte (Köln, Düsseldorf) mit höherem GPG als Durchschnitt.

Verfahrensablauf einer Equal-Pay-Klage in Nordrhein-Westfalen

1

Auskunftsantrag stellen

Verlangen Sie schriftlich Auskunft über das Durchschnittsentgelt für vergleichbare Positionen (Art. 7 EU-RL 2023/970). Ihr Arbeitgeber hat 2 Monate Zeit zu antworten.

2

Ergebnis prüfen

Zeigt die Auskunft eine Gehaltslücke? Bereits ein Paarvergleich mit einer einzelnen Vergleichsperson reicht aus, um eine Diskriminierungsvermutung zu begründen (BAG Az. 8 AZR 300/24).

3

Außergerichtliche Geltendmachung

Fordern Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich zur Nachzahlung und zukünftigen Gleichbehandlung auf. Viele Fälle werden in dieser Phase bereits gelöst.

4

Klage beim Arbeitsgericht Köln / Düsseldorf / Essen

Bei Nichteinigung reichen Sie Klage beim zuständigen Arbeitsgericht Köln / Düsseldorf / Essen ein. Die Güteverhandlung findet meist innerhalb von 4–6 Wochen statt.

5

Kammertermin und Urteil

Falls in der Güteverhandlung keine Einigung erzielt wird, folgt der Kammertermin. In der Berufung entscheidet das Landesarbeitsgericht Düsseldorf / Hamm. Dank Beweislastumkehr muss der Arbeitgeber die Nichtdiskriminierung beweisen.

Wegweisendes Urteil

BAG Az. 8 AZR 300/24 vom 23.10.2025

Das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt: Ein Paarvergleich reicht aus, um eine Vermutung der Entgeltdiskriminierung zu begründen. Sie müssen keine Statistik über die gesamte Belegschaft vorlegen — ein einziger Vergleich mit einer Person in vergleichbarer Position genügt. Dies gilt auch für Klagen vor dem Arbeitsgericht Köln / Düsseldorf / Essen.

Häufige Fragen zur Equal-Pay-Klage in Nordrhein-Westfalen

Der unbereinigte Gender Pay Gap in Nordrhein-Westfalen beträgt 17% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Großes Bundesland mit heterogener Wirtschaftsstruktur. Chemie- und Finanzstandorte (Köln, Düsseldorf) mit höherem GPG als Durchschnitt.
Für Equal-Pay-Klagen in Nordrhein-Westfalen ist in der Regel das Arbeitsgericht Köln / Düsseldorf / Essen zuständig. In der Berufungsinstanz entscheidet das Landesarbeitsgericht Düsseldorf / Hamm. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Arbeitgebers oder dem Arbeitsort.
Der Ablauf folgt dem arbeitsgerichtlichen Verfahren: 1. Auskunftsantrag an den Arbeitgeber (2 Monate Frist). 2. Bei Gehaltslücke: außergerichtliche Geltendmachung. 3. Klage beim Arbeitsgericht Köln / Düsseldorf / Essen auf Nachzahlung und Entschädigung. 4. Güteverhandlung (meist innerhalb von 4-6 Wochen). 5. Kammertermin falls keine Einigung.
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jede Partei in der ersten Instanz ihre eigenen Anwaltskosten — unabhängig vom Ausgang. Die Gerichtskosten sind gering. Viele Rechtsschutzversicherungen decken arbeitsrechtliche Verfahren ab. APOS Legal bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Dank der Beweislastumkehr (Art. 18 EU-RL 2023/970) müssen Sie nur eine Vermutung der Diskriminierung begründen. Das BAG hat mit Urteil Az. 8 AZR 300/24 vom 23.10.2025 bestätigt, dass ein Paarvergleich — der Vergleich mit einer einzigen Person in vergleichbarer Position — ausreicht. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.
Verfasst von Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht, APOS Legal Heidelberg. Zuletzt aktualisiert: April 2026.
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