Equal-Pay-Klage in Bayern — Fachanwalt berät Sie
Der Gender Pay Gap in Bayern beträgt 20% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Wenn Sie weniger verdienen als Kollegen in vergleichbaren Positionen, haben Sie Anspruch auf Nachzahlung und Entschädigung. Fachanwalt Fatih Bektas vertritt Sie vor dem Arbeitsgericht München / Nürnberg.
Lokale Besonderheiten in Bayern
Niedrige Frauenerwerbsquote in Vollzeit trotz starkem Arbeitsmarkt. Großer Unterschied zwischen München (niedrigerer GPG) und ländlichen Regionen.
Verfahrensablauf einer Equal-Pay-Klage in Bayern
Auskunftsantrag stellen
Verlangen Sie schriftlich Auskunft über das Durchschnittsentgelt für vergleichbare Positionen (Art. 7 EU-RL 2023/970). Ihr Arbeitgeber hat 2 Monate Zeit zu antworten.
Ergebnis prüfen
Zeigt die Auskunft eine Gehaltslücke? Bereits ein Paarvergleich mit einer einzelnen Vergleichsperson reicht aus, um eine Diskriminierungsvermutung zu begründen (BAG Az. 8 AZR 300/24).
Außergerichtliche Geltendmachung
Fordern Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich zur Nachzahlung und zukünftigen Gleichbehandlung auf. Viele Fälle werden in dieser Phase bereits gelöst.
Klage beim Arbeitsgericht München / Nürnberg
Bei Nichteinigung reichen Sie Klage beim zuständigen Arbeitsgericht München / Nürnberg ein. Die Güteverhandlung findet meist innerhalb von 4–6 Wochen statt.
Kammertermin und Urteil
Falls in der Güteverhandlung keine Einigung erzielt wird, folgt der Kammertermin. In der Berufung entscheidet das Landesarbeitsgericht München. Dank Beweislastumkehr muss der Arbeitgeber die Nichtdiskriminierung beweisen.
BAG Az. 8 AZR 300/24 vom 23.10.2025
Das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt: Ein Paarvergleich reicht aus, um eine Vermutung der Entgeltdiskriminierung zu begründen. Sie müssen keine Statistik über die gesamte Belegschaft vorlegen — ein einziger Vergleich mit einer Person in vergleichbarer Position genügt. Dies gilt auch für Klagen vor dem Arbeitsgericht München / Nürnberg.
Häufige Fragen zur Equal-Pay-Klage in Bayern
Schildern Sie uns Ihre Situation
Füllen Sie das Formular aus — wir prüfen Ihren Fall zu Entgelttransparenz, Equal Pay oder Compliance. Kostenlos und in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Was passiert danach?
Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Details und melden uns mit einer Ersteinschätzung — welche Rechte Sie haben, welche Pflichten gelten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
bektas@apos.legal
+49 6222 9599 2400
Antwortzeit: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Falls Sie laufende Fristen haben, erwähnen Sie dies — wir priorisieren dringende Angelegenheiten.
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