Equal-Pay-Klage · Bayern

Equal-Pay-Klage in Bayern — Fachanwalt berät Sie

Der Gender Pay Gap in Bayern beträgt 20% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Wenn Sie weniger verdienen als Kollegen in vergleichbaren Positionen, haben Sie Anspruch auf Nachzahlung und Entschädigung. Fachanwalt Fatih Bektas vertritt Sie vor dem Arbeitsgericht München / Nürnberg.

20%
Gender Pay Gap
Bayern · Destatis 2025
Zuständiges Arbeitsgericht
Arbeitsgericht München / Nürnberg
Berufungsinstanz
Landesarbeitsgericht München

Lokale Besonderheiten in Bayern

Niedrige Frauenerwerbsquote in Vollzeit trotz starkem Arbeitsmarkt. Großer Unterschied zwischen München (niedrigerer GPG) und ländlichen Regionen.

Verfahrensablauf einer Equal-Pay-Klage in Bayern

1

Auskunftsantrag stellen

Verlangen Sie schriftlich Auskunft über das Durchschnittsentgelt für vergleichbare Positionen (Art. 7 EU-RL 2023/970). Ihr Arbeitgeber hat 2 Monate Zeit zu antworten.

2

Ergebnis prüfen

Zeigt die Auskunft eine Gehaltslücke? Bereits ein Paarvergleich mit einer einzelnen Vergleichsperson reicht aus, um eine Diskriminierungsvermutung zu begründen (BAG Az. 8 AZR 300/24).

3

Außergerichtliche Geltendmachung

Fordern Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich zur Nachzahlung und zukünftigen Gleichbehandlung auf. Viele Fälle werden in dieser Phase bereits gelöst.

4

Klage beim Arbeitsgericht München / Nürnberg

Bei Nichteinigung reichen Sie Klage beim zuständigen Arbeitsgericht München / Nürnberg ein. Die Güteverhandlung findet meist innerhalb von 4–6 Wochen statt.

5

Kammertermin und Urteil

Falls in der Güteverhandlung keine Einigung erzielt wird, folgt der Kammertermin. In der Berufung entscheidet das Landesarbeitsgericht München. Dank Beweislastumkehr muss der Arbeitgeber die Nichtdiskriminierung beweisen.

Wegweisendes Urteil

BAG Az. 8 AZR 300/24 vom 23.10.2025

Das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt: Ein Paarvergleich reicht aus, um eine Vermutung der Entgeltdiskriminierung zu begründen. Sie müssen keine Statistik über die gesamte Belegschaft vorlegen — ein einziger Vergleich mit einer Person in vergleichbarer Position genügt. Dies gilt auch für Klagen vor dem Arbeitsgericht München / Nürnberg.

Häufige Fragen zur Equal-Pay-Klage in Bayern

Der unbereinigte Gender Pay Gap in Bayern beträgt 20% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Niedrige Frauenerwerbsquote in Vollzeit trotz starkem Arbeitsmarkt. Großer Unterschied zwischen München (niedrigerer GPG) und ländlichen Regionen.
Für Equal-Pay-Klagen in Bayern ist in der Regel das Arbeitsgericht München / Nürnberg zuständig. In der Berufungsinstanz entscheidet das Landesarbeitsgericht München. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Arbeitgebers oder dem Arbeitsort.
Der Ablauf folgt dem arbeitsgerichtlichen Verfahren: 1. Auskunftsantrag an den Arbeitgeber (2 Monate Frist). 2. Bei Gehaltslücke: außergerichtliche Geltendmachung. 3. Klage beim Arbeitsgericht München / Nürnberg auf Nachzahlung und Entschädigung. 4. Güteverhandlung (meist innerhalb von 4-6 Wochen). 5. Kammertermin falls keine Einigung.
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jede Partei in der ersten Instanz ihre eigenen Anwaltskosten — unabhängig vom Ausgang. Die Gerichtskosten sind gering. Viele Rechtsschutzversicherungen decken arbeitsrechtliche Verfahren ab. APOS Legal bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Dank der Beweislastumkehr (Art. 18 EU-RL 2023/970) müssen Sie nur eine Vermutung der Diskriminierung begründen. Das BAG hat mit Urteil Az. 8 AZR 300/24 vom 23.10.2025 bestätigt, dass ein Paarvergleich — der Vergleich mit einer einzigen Person in vergleichbarer Position — ausreicht. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.
Verfasst von Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht, APOS Legal Heidelberg. Zuletzt aktualisiert: April 2026.
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