Arbeitgeber · Bankwesen & Finanzen

Entgelttransparenz-Pflichten für Arbeitgeber in des Bankwesens

Arbeitgeber in des Bankwesens müssen ab dem 7. Juni 2026 Auskunft über Gehaltskriterien geben. In des Bankwesens beträgt der Gender Pay Gap 26% — bei über 5% ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat Pflicht (Art. 9 EU-RL 2023/970). APOS Legal Heidelberg unterstützt Sie bei der Compliance.

26%
Gender Pay Gap in des Bankwesens
Destatis 2025
16.000
Gehaltsdifferenz pro Jahr
Median, Bankwesen & Finanzen
Ja
Entgeltbewertung Pflicht?
(ab 5% GPG, Art. 10 EU-RL)

Typische Vergütungsstrukturen in des Bankwesens

Einer der höchsten Pay Gaps aller Branchen. Bonussysteme und variable Vergütung verstärken die Gehaltslücke erheblich.

Betroffene Berufsgruppen, die häufig Auskunftsanfragen stellen:

  • Bankkaufmann/-frau
  • Finanzberater:in
  • Risikomanager:in
  • Compliance Officer
  • Portfoliomanager:in

Typische Arbeitgeber: Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister.

Häufige Compliance-Fallen in des Bankwesens

Unvollständige Entgeltkriterien

Die verwendeten Bewertungskriterien für die Vergütung müssen dokumentiert und auf Anfrage offengelegt werden. Viele Unternehmen haben keine systematische Dokumentation.

Fehlende Gehaltsspanne in Stellenanzeigen

Ab Juni 2026 müssen Stellenanzeigen eine Gehaltsspanne oder das Einstiegsgehalt enthalten (Art. 5 EU-RL 2023/970). Verstöße können abgemahnt werden.

Verspätete Auskunft

Auskunftsanfragen müssen innerhalb von 2 Monaten beantwortet werden. Bei Fristversäumnis tritt automatisch die Beweislastumkehr ein — der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

Kein Einbezug des Betriebsrats

Bei einem bereinigten GPG über 5% ist die gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat verpflichtend. Eine einseitige Bewertung genügt nicht.

Was Sie als Arbeitgeber in des Bankwesens jetzt tun müssen

Vergütungsstrukturen analysieren und dokumentieren

Vergleichsgruppen für alle Positionen definieren

Gehaltskriterien objektiv und nachvollziehbar festlegen

Gehaltsspannen für alle offenen Stellen vorbereiten

Prozess für Auskunftsanfragen etablieren (2-Monats-Frist)

Betriebsrat frühzeitig einbinden

GPG berechnen und ggf. Maßnahmenplan erstellen

Personalabteilung zu Entgelttransparenz schulen

Risiken bei Nichthandeln

  • Bußgelder gemäß Art. 23 EU-RL 2023/970 bei Verstößen gegen Berichts- und Auskunftspflichten
  • Schadensersatzansprüche einzelner Beschäftigter — bis zu 3 Jahre rückwirkend (Art. 21)
  • Sammelklagen durch Gewerkschaften oder Beschäftigtenverbände
  • Beweislastumkehr — bei Verstößen müssen Sie die Nichtdiskriminierung beweisen (Art. 18)
  • Reputationsschaden durch öffentliche Berichterstattung über GPG-Berichte

Häufige Fragen zur Entgelttransparenz in des Bankwesens

Arbeitgeber in des Bankwesens müssen ab dem 7. Juni 2026 das Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen (Art. 7 EU-RL 2023/970). Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen ab 2027 über den Gender Pay Gap berichten. Stellenanzeigen müssen eine Gehaltsspanne enthalten (Art. 5).
Der unbereinigte Gender Pay Gap in des Bankwesens beträgt 26% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Einer der höchsten Pay Gaps aller Branchen. Bonussysteme und variable Vergütung verstärken die Gehaltslücke erheblich. Bei einem bereinigten Gap über 5% ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat verpflichtend.
Bei Verstößen gegen die Entgelttransparenzpflichten drohen Bußgelder gemäß Art. 23 EU-RL 2023/970, Schadensersatzansprüche der Beschäftigten (einschließlich Nachzahlung und immaterieller Entschädigung) sowie Sammelklagen durch Gewerkschaften oder Verbände. Die Beweislastumkehr (Art. 18) stärkt die Position der Beschäftigten.
Einer der höchsten Pay Gaps aller Branchen. Bonussysteme und variable Vergütung verstärken die Gehaltslücke erheblich. Häufige Fehler: Unvollständige Dokumentation der Entgeltkriterien, fehlende Gehaltsspanne in Stellenanzeigen, verspätete Beantwortung von Auskunftsanfragen und mangelnde Einbindung des Betriebsrats bei der Entgeltbewertung.
APOS Legal bietet ein branchenspezifisches Compliance-Audit für Unternehmen in des Bankwesens: Analyse der Vergütungsstrukturen, Identifikation von Risiken, Aufbau eines audit-ready Entgeltsystems, Schulung der Personalabteilung und Begleitung bei Auskunftsanfragen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.
Verfasst von Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht, APOS Legal Heidelberg. Zuletzt aktualisiert: April 2026.
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