Arbeitgeber · 500–999 Mitarbeiter

Entgelttransparenz für Unternehmen mit 500–999 Mitarbeiter

Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen ab dem 7. Juni 2026 das individuelle Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen (Art. 7 EU-Richtlinie 2023/970). Die Berichtspflicht greift ab 2027 (Art. 9 EU-RL). APOS Legal Heidelberg berät Sie zur rechtzeitigen Compliance.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber mit 500–999 Mitarbeiter

Alle Pflichten wie bei 250+ Mitarbeitern

Jährliche Berichtspflicht ab erstem Bericht 2027

Erweiterte Transparenz bei Vergütungssystemen

Integration in ESG-Berichterstattung (CSRD) bei kapitalmarktorientierten Unternehmen

Verpflichtende Schulung der Personalabteilung zu Entgelttransparenz

Zeitplan: Was wann gilt

Juni 2026
Auskunftsrecht — Alle Beschäftigten können Auskunft über Vergleichsgehälter verlangen. Antwortfrist: 2 Monate.
2027
Berichtspflicht — Erster Bericht über den Gender Pay Gap fällig. Bei GPG > 5%: gemeinsame Entgeltbewertung mit Betriebsrat.
Laufend
Stellenanzeigen — Müssen Gehaltsspanne oder Einstiegsgehalt enthalten (Art. 5 EU-RL 2023/970).

Risiken bei Verstößen

Erhebliche Bußgelder und Nachzahlungsrisiken aufgrund der Mitarbeiterzahl. Sammelklagen und Verbandsklagerecht der Gewerkschaften.

Größere Unternehmen stehen unter stärkerer öffentlicher Beobachtung. Der GPG-Bericht wird oft von Medien und Gewerkschaften analysiert.

Häufige Fragen für Unternehmen mit 500–999 Mitarbeiter

Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen ab dem 7. Juni 2026 das individuelle Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen (Art. 7 EU-Richtlinie 2023/970). Zusätzlich greift die Berichtspflicht ab 2027 (Art. 9 EU-RL). Größere Unternehmen stehen unter stärkerer öffentlicher Beobachtung. Der GPG-Bericht wird oft von Medien und Gewerkschaften analysiert.
Das individuelle Auskunftsrecht gilt ab dem 7. Juni 2026. Ihre Beschäftigten können dann Auskunft über das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Positionen verlangen — aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Sie müssen innerhalb von 2 Monaten antworten.
Erhebliche Bußgelder und Nachzahlungsrisiken aufgrund der Mitarbeiterzahl. Sammelklagen und Verbandsklagerecht der Gewerkschaften.
Ja. Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen ab 2027 über den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied berichten. Bei einem Gap über 5% ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat verpflichtend (Art. 10 EU-RL 2023/970).
Beginnen Sie jetzt mit der Analyse Ihrer Vergütungsstrukturen: Identifizieren Sie Vergleichsgruppen, dokumentieren Sie Ihre Entgeltkriterien, und prüfen Sie, ob systematische Gehaltslücken bestehen. APOS Legal bietet ein Compliance-Audit speziell für Unternehmen mit 500–999 Mitarbeiter an.
Verfasst von Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht, APOS Legal Heidelberg. Zuletzt aktualisiert: April 2026.
Kontakt

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Was passiert danach?

Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Details und melden uns mit einer Ersteinschätzung — welche Rechte Sie haben, welche Pflichten gelten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Antwortzeit: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Falls Sie laufende Fristen haben, erwähnen Sie dies — wir priorisieren dringende Angelegenheiten.

Nennen Sie uns ggf. Fristen oder anstehende Termine (z.B. Berichtsfrist, laufende Verfahren).

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