Arbeitgeber · 50–99 Mitarbeiter

Entgelttransparenz für Unternehmen mit 50–99 Mitarbeiter

Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen ab dem 7. Juni 2026 das individuelle Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen (Art. 7 EU-Richtlinie 2023/970). APOS Legal Heidelberg berät Sie zur rechtzeitigen Compliance.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber mit 50–99 Mitarbeiter

Offenlegung der Gehaltskriterien auf Anfrage (Art. 6 EU-RL 2023/970)

Beantwortung individueller Auskunftsanfragen innerhalb von 2 Monaten (Art. 7)

Dokumentation der Entgeltkriterien und -strukturen

Information über das Auskunftsrecht bei Einstellung und jährlich

Zeitplan: Was wann gilt

Juni 2026
Auskunftsrecht — Alle Beschäftigten können Auskunft über Vergleichsgehälter verlangen. Antwortfrist: 2 Monate.
Laufend
Stellenanzeigen — Müssen Gehaltsspanne oder Einstiegsgehalt enthalten (Art. 5 EU-RL 2023/970).

Risiken bei Verstößen

Schadensersatzansprüche einzelner Arbeitnehmer:innen bei Nichtbeantwortung oder Falschauskunft. Beweislastumkehr bei Verstößen.

Keine Berichtspflicht, aber volles Auskunftsrecht der Beschäftigten. Viele Unternehmen dieser Größe unterschätzen den Aufwand der Auskunftsbearbeitung.

Häufige Fragen für Unternehmen mit 50–99 Mitarbeiter

Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen ab dem 7. Juni 2026 das individuelle Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen (Art. 7 EU-Richtlinie 2023/970). Eine Berichtspflicht besteht für diese Unternehmensgröße nicht. Keine Berichtspflicht, aber volles Auskunftsrecht der Beschäftigten. Viele Unternehmen dieser Größe unterschätzen den Aufwand der Auskunftsbearbeitung.
Das individuelle Auskunftsrecht gilt ab dem 7. Juni 2026. Ihre Beschäftigten können dann Auskunft über das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Positionen verlangen — aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Sie müssen innerhalb von 2 Monaten antworten.
Schadensersatzansprüche einzelner Arbeitnehmer:innen bei Nichtbeantwortung oder Falschauskunft. Beweislastumkehr bei Verstößen.
Nein. Für Unternehmen mit 50–99 Mitarbeiter besteht keine Berichtspflicht. Aber: Das Auskunftsrecht gilt ab 7. Juni 2026, und Sie müssen auf individuelle Anfragen innerhalb von 2 Monaten reagieren.
Beginnen Sie jetzt mit der Analyse Ihrer Vergütungsstrukturen: Identifizieren Sie Vergleichsgruppen, dokumentieren Sie Ihre Entgeltkriterien, und prüfen Sie, ob systematische Gehaltslücken bestehen. APOS Legal bietet ein Compliance-Audit speziell für Unternehmen mit 50–99 Mitarbeiter an.
Verfasst von Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht, APOS Legal Heidelberg. Zuletzt aktualisiert: April 2026.
Kontakt

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Füllen Sie das Formular aus — wir prüfen Ihren Fall zu Entgelttransparenz, Equal Pay oder Compliance. Kostenlos und in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Was passiert danach?

Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Details und melden uns mit einer Ersteinschätzung — welche Rechte Sie haben, welche Pflichten gelten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Antwortzeit: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Falls Sie laufende Fristen haben, erwähnen Sie dies — wir priorisieren dringende Angelegenheiten.

Nennen Sie uns ggf. Fristen oder anstehende Termine (z.B. Berichtsfrist, laufende Verfahren).

Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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