Entgelttransparenz für Unternehmen mit 50–99 Mitarbeiter
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen ab dem 7. Juni 2026 das individuelle Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen (Art. 7 EU-Richtlinie 2023/970). APOS Legal Heidelberg berät Sie zur rechtzeitigen Compliance.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber mit 50–99 Mitarbeiter
Offenlegung der Gehaltskriterien auf Anfrage (Art. 6 EU-RL 2023/970)
Beantwortung individueller Auskunftsanfragen innerhalb von 2 Monaten (Art. 7)
Dokumentation der Entgeltkriterien und -strukturen
Information über das Auskunftsrecht bei Einstellung und jährlich
Zeitplan: Was wann gilt
Risiken bei Verstößen
Schadensersatzansprüche einzelner Arbeitnehmer:innen bei Nichtbeantwortung oder Falschauskunft. Beweislastumkehr bei Verstößen.
Keine Berichtspflicht, aber volles Auskunftsrecht der Beschäftigten. Viele Unternehmen dieser Größe unterschätzen den Aufwand der Auskunftsbearbeitung.
Häufige Fragen für Unternehmen mit 50–99 Mitarbeiter
Schildern Sie uns Ihre Situation
Füllen Sie das Formular aus — wir prüfen Ihren Fall zu Entgelttransparenz, Equal Pay oder Compliance. Kostenlos und in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Was passiert danach?
Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Details und melden uns mit einer Ersteinschätzung — welche Rechte Sie haben, welche Pflichten gelten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
bektas@apos.legal
+49 6222 9599 2400
Antwortzeit: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Falls Sie laufende Fristen haben, erwähnen Sie dies — wir priorisieren dringende Angelegenheiten.
Compliance-Audit für Unternehmen mit 50–99 Mitarbeiter
Wir prüfen Ihre Vergütungsstrukturen und machen Sie rechtzeitig compliant.
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