Arbeitgeber · 250–499 Mitarbeiter

Entgelttransparenz für Unternehmen mit 250–499 Mitarbeiter

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen ab dem 7. Juni 2026 das individuelle Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen (Art. 7 EU-Richtlinie 2023/970). Die Berichtspflicht greift ab 2027 (Art. 9 EU-RL). APOS Legal Heidelberg berät Sie zur rechtzeitigen Compliance.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber mit 250–499 Mitarbeiter

Alle Pflichten wie bei 100+ Mitarbeitern

Berichtspflicht ab 7. Juni 2027 — erster Bericht fällig (Art. 9 Abs. 1 EU-RL)

Bericht jährlich ab zweitem Berichtszyklus

Verpflichtende gemeinsame Entgeltbewertung mit Betriebsrat bei GPG > 5%

Maßnahmenplan bei festgestellter Lücke > 5%

Stellenanzeigen müssen Gehaltsspanne oder Einstiegsgehalt enthalten (Art. 5)

Zeitplan: Was wann gilt

Juni 2026
Auskunftsrecht — Alle Beschäftigten können Auskunft über Vergleichsgehälter verlangen. Antwortfrist: 2 Monate.
2027
Berichtspflicht — Erster Bericht über den Gender Pay Gap fällig. Bei GPG > 5%: gemeinsame Entgeltbewertung mit Betriebsrat.
Laufend
Stellenanzeigen — Müssen Gehaltsspanne oder Einstiegsgehalt enthalten (Art. 5 EU-RL 2023/970).

Risiken bei Verstößen

Hohe Bußgelder gemäß Art. 23 EU-RL. Sammelklagen durch Beschäftigte oder Gewerkschaften möglich. Reputationsschaden bei öffentlicher Berichterstattung.

Erster Berichtszeitraum endet Juni 2027. Unternehmen müssen jetzt Daten erheben und Vergütungsstrukturen analysieren. Bei GPG > 5% ist ein Aktionsplan Pflicht.

Häufige Fragen für Unternehmen mit 250–499 Mitarbeiter

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen ab dem 7. Juni 2026 das individuelle Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen (Art. 7 EU-Richtlinie 2023/970). Zusätzlich greift die Berichtspflicht ab 2027 (Art. 9 EU-RL). Erster Berichtszeitraum endet Juni 2027. Unternehmen müssen jetzt Daten erheben und Vergütungsstrukturen analysieren. Bei GPG > 5% ist ein Aktionsplan Pflicht.
Das individuelle Auskunftsrecht gilt ab dem 7. Juni 2026. Ihre Beschäftigten können dann Auskunft über das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Positionen verlangen — aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Sie müssen innerhalb von 2 Monaten antworten.
Hohe Bußgelder gemäß Art. 23 EU-RL. Sammelklagen durch Beschäftigte oder Gewerkschaften möglich. Reputationsschaden bei öffentlicher Berichterstattung.
Ja. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen ab 2027 über den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied berichten. Bei einem Gap über 5% ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat verpflichtend (Art. 10 EU-RL 2023/970).
Beginnen Sie jetzt mit der Analyse Ihrer Vergütungsstrukturen: Identifizieren Sie Vergleichsgruppen, dokumentieren Sie Ihre Entgeltkriterien, und prüfen Sie, ob systematische Gehaltslücken bestehen. APOS Legal bietet ein Compliance-Audit speziell für Unternehmen mit 250–499 Mitarbeiter an.
Verfasst von Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht, APOS Legal Heidelberg. Zuletzt aktualisiert: April 2026.
Kontakt

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Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Details und melden uns mit einer Ersteinschätzung — welche Rechte Sie haben, welche Pflichten gelten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Antwortzeit: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Falls Sie laufende Fristen haben, erwähnen Sie dies — wir priorisieren dringende Angelegenheiten.

Nennen Sie uns ggf. Fristen oder anstehende Termine (z.B. Berichtsfrist, laufende Verfahren).

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