Entgelttransparenz für Unternehmen mit 250–499 Mitarbeiter
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen ab dem 7. Juni 2026 das individuelle Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen (Art. 7 EU-Richtlinie 2023/970). Die Berichtspflicht greift ab 2027 (Art. 9 EU-RL). APOS Legal Heidelberg berät Sie zur rechtzeitigen Compliance.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber mit 250–499 Mitarbeiter
Alle Pflichten wie bei 100+ Mitarbeitern
Berichtspflicht ab 7. Juni 2027 — erster Bericht fällig (Art. 9 Abs. 1 EU-RL)
Bericht jährlich ab zweitem Berichtszyklus
Verpflichtende gemeinsame Entgeltbewertung mit Betriebsrat bei GPG > 5%
Maßnahmenplan bei festgestellter Lücke > 5%
Stellenanzeigen müssen Gehaltsspanne oder Einstiegsgehalt enthalten (Art. 5)
Zeitplan: Was wann gilt
Risiken bei Verstößen
Hohe Bußgelder gemäß Art. 23 EU-RL. Sammelklagen durch Beschäftigte oder Gewerkschaften möglich. Reputationsschaden bei öffentlicher Berichterstattung.
Erster Berichtszeitraum endet Juni 2027. Unternehmen müssen jetzt Daten erheben und Vergütungsstrukturen analysieren. Bei GPG > 5% ist ein Aktionsplan Pflicht.
Häufige Fragen für Unternehmen mit 250–499 Mitarbeiter
Schildern Sie uns Ihre Situation
Füllen Sie das Formular aus — wir prüfen Ihren Fall zu Entgelttransparenz, Equal Pay oder Compliance. Kostenlos und in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Was passiert danach?
Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Details und melden uns mit einer Ersteinschätzung — welche Rechte Sie haben, welche Pflichten gelten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
bektas@apos.legal
+49 6222 9599 2400
Antwortzeit: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Falls Sie laufende Fristen haben, erwähnen Sie dies — wir priorisieren dringende Angelegenheiten.
Compliance-Audit für Unternehmen mit 250–499 Mitarbeiter
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