Arbeitgeber · 1.000+ Mitarbeiter

Entgelttransparenz für Unternehmen mit 1.000+ Mitarbeiter

Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern müssen ab dem 7. Juni 2026 das individuelle Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen (Art. 7 EU-Richtlinie 2023/970). Die Berichtspflicht greift ab 2027 (Art. 9 EU-RL). APOS Legal Heidelberg berät Sie zur rechtzeitigen Compliance.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber mit 1.000+ Mitarbeiter

Alle Pflichten wie bei 500+ Mitarbeitern

Jährliche Berichtspflicht ab 2027

Besondere Aufsichtspflichten bei internationalen Konzernstrukturen

Integration in CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Sozialstandards)

Erweiterte Betriebsratsrechte bei Vergütungstransparenz

Verpflichtung zur Offenlegung der Vergütungsspreizung (CEO-to-Worker Pay Ratio)

Zeitplan: Was wann gilt

Juni 2026
Auskunftsrecht — Alle Beschäftigten können Auskunft über Vergleichsgehälter verlangen. Antwortfrist: 2 Monate.
2027
Berichtspflicht — Erster Bericht über den Gender Pay Gap fällig. Bei GPG > 5%: gemeinsame Entgeltbewertung mit Betriebsrat.
Laufend
Stellenanzeigen — Müssen Gehaltsspanne oder Einstiegsgehalt enthalten (Art. 5 EU-RL 2023/970).

Risiken bei Verstößen

Maximale Bußgelder bis zu 5 Mio. €. Konzernweite Nachzahlungsrisiken bei systematischer Diskriminierung in Millionenhöhe. Aktionärsklagen bei ESG-Verstößen.

Konzerne müssen internationale Vergütungsstrukturen harmonisieren. Die EU-Richtlinie gilt für alle EU-Standorte — ein konzernweiter Ansatz ist wirtschaftlicher.

Häufige Fragen für Unternehmen mit 1.000+ Mitarbeiter

Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern müssen ab dem 7. Juni 2026 das individuelle Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen (Art. 7 EU-Richtlinie 2023/970). Zusätzlich greift die Berichtspflicht ab 2027 (Art. 9 EU-RL). Konzerne müssen internationale Vergütungsstrukturen harmonisieren. Die EU-Richtlinie gilt für alle EU-Standorte — ein konzernweiter Ansatz ist wirtschaftlicher.
Das individuelle Auskunftsrecht gilt ab dem 7. Juni 2026. Ihre Beschäftigten können dann Auskunft über das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Positionen verlangen — aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Sie müssen innerhalb von 2 Monaten antworten.
Maximale Bußgelder bis zu 5 Mio. €. Konzernweite Nachzahlungsrisiken bei systematischer Diskriminierung in Millionenhöhe. Aktionärsklagen bei ESG-Verstößen.
Ja. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern müssen ab 2027 über den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied berichten. Bei einem Gap über 5% ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat verpflichtend (Art. 10 EU-RL 2023/970).
Beginnen Sie jetzt mit der Analyse Ihrer Vergütungsstrukturen: Identifizieren Sie Vergleichsgruppen, dokumentieren Sie Ihre Entgeltkriterien, und prüfen Sie, ob systematische Gehaltslücken bestehen. APOS Legal bietet ein Compliance-Audit speziell für Unternehmen mit 1.000+ Mitarbeiter an.
Verfasst von Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht, APOS Legal Heidelberg. Zuletzt aktualisiert: April 2026.
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Antwortzeit: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Falls Sie laufende Fristen haben, erwähnen Sie dies — wir priorisieren dringende Angelegenheiten.

Nennen Sie uns ggf. Fristen oder anstehende Termine (z.B. Berichtsfrist, laufende Verfahren).

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