Arbeitgeber · 100–249 Mitarbeiter

Entgelttransparenz für Unternehmen mit 100–249 Mitarbeiter

Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern müssen ab dem 7. Juni 2026 das individuelle Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen (Art. 7 EU-Richtlinie 2023/970). Die Berichtspflicht greift ab 2031 (Art. 9 EU-RL). APOS Legal Heidelberg berät Sie zur rechtzeitigen Compliance.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber mit 100–249 Mitarbeiter

Alle Pflichten wie bei 50+ Mitarbeitern

Berichtspflicht über den Gender Pay Gap ab 7. Juni 2031 (Art. 9 Abs. 2 EU-RL)

Bericht alle 3 Jahre an die zuständige Behörde

Veröffentlichung des Berichts für Beschäftigte und Öffentlichkeit

Gemeinsame Entgeltbewertung bei GPG > 5% (Art. 10)

Zeitplan: Was wann gilt

Juni 2026
Auskunftsrecht — Alle Beschäftigten können Auskunft über Vergleichsgehälter verlangen. Antwortfrist: 2 Monate.
2031
Berichtspflicht — Erster Bericht über den Gender Pay Gap fällig. Bei GPG > 5%: gemeinsame Entgeltbewertung mit Betriebsrat.
Laufend
Stellenanzeigen — Müssen Gehaltsspanne oder Einstiegsgehalt enthalten (Art. 5 EU-RL 2023/970).

Risiken bei Verstößen

Bußgelder bei verspäteter oder falscher Berichterstattung. Schadensersatz bei Lohndiskriminierung mit automatischer Beweislastumkehr.

Die Berichtspflicht greift erst 2031, aber die Vorbereitung sollte jetzt beginnen. Datenerhebung und Systemanpassung brauchen Vorlauf.

Häufige Fragen für Unternehmen mit 100–249 Mitarbeiter

Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern müssen ab dem 7. Juni 2026 das individuelle Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen (Art. 7 EU-Richtlinie 2023/970). Zusätzlich greift die Berichtspflicht ab 2031 (Art. 9 EU-RL). Die Berichtspflicht greift erst 2031, aber die Vorbereitung sollte jetzt beginnen. Datenerhebung und Systemanpassung brauchen Vorlauf.
Das individuelle Auskunftsrecht gilt ab dem 7. Juni 2026. Ihre Beschäftigten können dann Auskunft über das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Positionen verlangen — aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Sie müssen innerhalb von 2 Monaten antworten.
Bußgelder bei verspäteter oder falscher Berichterstattung. Schadensersatz bei Lohndiskriminierung mit automatischer Beweislastumkehr.
Ja. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern müssen ab 2031 über den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied berichten. Bei einem Gap über 5% ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat verpflichtend (Art. 10 EU-RL 2023/970).
Beginnen Sie jetzt mit der Analyse Ihrer Vergütungsstrukturen: Identifizieren Sie Vergleichsgruppen, dokumentieren Sie Ihre Entgeltkriterien, und prüfen Sie, ob systematische Gehaltslücken bestehen. APOS Legal bietet ein Compliance-Audit speziell für Unternehmen mit 100–249 Mitarbeiter an.
Verfasst von Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht, APOS Legal Heidelberg. Zuletzt aktualisiert: April 2026.
Kontakt

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Was passiert danach?

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Antwortzeit: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Falls Sie laufende Fristen haben, erwähnen Sie dies — wir priorisieren dringende Angelegenheiten.

Nennen Sie uns ggf. Fristen oder anstehende Termine (z.B. Berichtsfrist, laufende Verfahren).

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