Entgelttransparenz für Unternehmen mit 100–249 Mitarbeiter
Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern müssen ab dem 7. Juni 2026 das individuelle Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen (Art. 7 EU-Richtlinie 2023/970). Die Berichtspflicht greift ab 2031 (Art. 9 EU-RL). APOS Legal Heidelberg berät Sie zur rechtzeitigen Compliance.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber mit 100–249 Mitarbeiter
Alle Pflichten wie bei 50+ Mitarbeitern
Berichtspflicht über den Gender Pay Gap ab 7. Juni 2031 (Art. 9 Abs. 2 EU-RL)
Bericht alle 3 Jahre an die zuständige Behörde
Veröffentlichung des Berichts für Beschäftigte und Öffentlichkeit
Gemeinsame Entgeltbewertung bei GPG > 5% (Art. 10)
Zeitplan: Was wann gilt
Risiken bei Verstößen
Bußgelder bei verspäteter oder falscher Berichterstattung. Schadensersatz bei Lohndiskriminierung mit automatischer Beweislastumkehr.
Die Berichtspflicht greift erst 2031, aber die Vorbereitung sollte jetzt beginnen. Datenerhebung und Systemanpassung brauchen Vorlauf.
Häufige Fragen für Unternehmen mit 100–249 Mitarbeiter
Schildern Sie uns Ihre Situation
Füllen Sie das Formular aus — wir prüfen Ihren Fall zu Entgelttransparenz, Equal Pay oder Compliance. Kostenlos und in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Was passiert danach?
Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Details und melden uns mit einer Ersteinschätzung — welche Rechte Sie haben, welche Pflichten gelten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
bektas@apos.legal
+49 6222 9599 2400
Antwortzeit: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Falls Sie laufende Fristen haben, erwähnen Sie dies — wir priorisieren dringende Angelegenheiten.
Compliance-Audit für Unternehmen mit 100–249 Mitarbeiter
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