Auskunftsrecht in der Pflegebranche — Equal Pay prüfen lassen
Beschäftigte in der Pflegebranche haben ab dem 7. Juni 2026 das Recht, von Arbeitgebern Auskunft über das durchschnittliche Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit zu verlangen — aufgeschlüsselt nach Geschlecht. In der Pflegebranche beträgt der Gender Pay Gap durchschnittlich 13% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Fachanwalt Fatih Bektas berät Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Wie hoch ist der Gender Pay Gap in der Pflegebranche?
Der unbereinigte Gender Pay Gap in der Pflegebranche liegt bei 13% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Das bedeutet: Frauen verdienen im Median 4.000 € pro Jahr weniger als ihre männlichen Kollegen in vergleichbaren Positionen.
Branche mit über 80% Frauenanteil. Der relativ niedrige GPG verschleiert ein generell niedriges Gehaltsniveau.
Welche Berufsgruppen sind betroffen?
In der Pflegebranche betrifft die Gehaltslücke besonders folgende Berufsgruppen:
- Pflegefachkraft
- Altenpfleger:in
- Heilerziehungspfleger:in
- Sozialassistent:in
- Pflegedienstleitung
Typische Arbeitgeber in dieser Branche sind Pflegeheime, ambulante Dienste und Sozialeinrichtungen. All diese Unternehmen müssen ab Juni 2026 das Auskunftsrecht ihrer Beschäftigten erfüllen, sofern sie mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen.
Wie stelle ich einen Auskunftsantrag?
Antrag schriftlich stellen
Formulieren Sie Ihren Auskunftsantrag schriftlich oder per E-Mail an die Personalabteilung. Nennen Sie Ihre Berufsbezeichnung und fragen Sie nach dem durchschnittlichen Entgelt für vergleichbare Positionen — aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
Frist abwarten (2 Monate)
Der Arbeitgeber muss innerhalb von 2 Monaten antworten (Art. 7 Abs. 4 EU-RL 2023/970). Die Auskunft muss das Durchschnittsentgelt nach Geschlecht und die verwendeten Bewertungskriterien enthalten.
Ergebnis prüfen lassen
Zeigt die Auskunft eine Gehaltslücke? Ein Fachanwalt kann prüfen, ob ein Entgeltdiskriminierungsanspruch besteht und welche Entschädigung möglich ist.
Was passiert nach dem Auskunftsantrag?
Ergibt die Auskunft eine Gehaltslücke, bestehen folgende Möglichkeiten:
- Gehaltsanpassung verlangen — fordern Sie Ihren Arbeitgeber auf, die Diskriminierung zu beseitigen
- Entschädigung geltend machen — bis zu 3 Jahre rückwirkend (Art. 21 EU-RL 2023/970)
- Klage einreichen — beim zuständigen Arbeitsgericht, mit Beweislastumkehr zu Ihrem Vorteil
Das BAG hat mit Urteil Az. 8 AZR 300/24 vom 23.10.2025 bestätigt, dass bereits ein Paarvergleich — der Vergleich mit einer einzelnen Person in vergleichbarer Position — ausreicht, um eine Vermutung der Entgeltdiskriminierung zu begründen.
Klage beim Arbeitsgericht Heidelberg / Mannheim einreichen
Für Beschäftigte in der Pflegebranche ist in der Regel das Arbeitsgericht Heidelberg / Mannheim zuständig. Die Klage kann auf Nachzahlung der Gehaltsdifferenz, immaterielle Entschädigung und zukünftige Gleichbehandlung gerichtet werden.
Fachanwalt Fatih Bektas von APOS Legal Heidelberg unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihres Auskunftsrechts und bei der Vorbereitung einer Equal-Pay-Klage — von der Ersteinschätzung bis zum Gerichtsverfahren.
Häufige Fragen zum Auskunftsrecht in der Pflegebranche
Schildern Sie uns Ihre Situation
Füllen Sie das Formular aus — wir prüfen Ihren Fall zu Entgelttransparenz, Equal Pay oder Compliance. Kostenlos und in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Was passiert danach?
Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Details und melden uns mit einer Ersteinschätzung — welche Rechte Sie haben, welche Pflichten gelten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
bektas@apos.legal
+49 6222 9599 2400
Antwortzeit: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Falls Sie laufende Fristen haben, erwähnen Sie dies — wir priorisieren dringende Angelegenheiten.
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